Wegfall der Gasumlage und Senkung der Umsatzsteuer entlasten die Kunden der GSW

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Die Senkung der Umsatzsteuer sowie der Wegfall der Gasumlage zum 1. Oktober sorgen für eine Entlastung bei den Kundinnen und Kunden der GSW. Foto: GSW

Entlastung auf dem Energiemarkt: Das von der Bundesregierung kurzfristig beschlossene Entlastungspaket hat auch konkrete Auswirkungen für die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen. Der Wegfall der Gasumlage über die geplante Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde wird ebenso spürbar sein wie die Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent.

„Wie wir bereits angekündigt haben, werden wir den Wegfall der Gasumlage eins zu eins an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Ebenso wird selbstverständlich die Senkung der Mehrwertsteuer bei den Kunden ankommen“, erklärt Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der GSW. „Wir freuen uns, dass es damit eine spürbare Entlastung für unsere Kunden gibt.“

Dass die Bundesregierung die Gasumlage kurzfristig vor dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Oktober gekippt hat, stellt die GSW vor gewisse Herausforderungen. So müssen die Preise ab dem 1. Oktober neu kalkuliert werden. Der Wegfall der Gasumlage und die Senkung der Umsatzsteuer federn die im Vorfeld angekündigte und vorgesehene Preiserhöhung ein Stück weit ab. Dennoch wird es eine – wenn auch deutlich geringer ausfallende – Preisanpassung zum 1. Oktober geben.

In den Tarifen der GSW wird sich unter anderem die ebenfalls zum 1. Oktober beschlossene und weiterhin bestehende sogenannte Gasspeicherumlage widerspiegeln. Mit dieser vom Gesetzesgeber vorgegebenen Umlage soll gewährleistet werden, dass die vorgegebenen Füllstände der Gasspeicher erfüllt werden können. Die weiterhin enormen Preise auf dem Gas-Beschaffungsmarkt müssen zudem weiterhin berücksichtigt werden.

Die Preise gestalten sich ab dem 1. Oktober damit wie folgt: In den Erdgas-Tarifen erhöhen die GSW die Preise um 0,501 Cent pro Kilowattstunde (Netto)/ 0,536 Cent (Brutto). Gleichzeitig gibt es eine Entlastung aufgrund der Umsatzsteuer-Senkung von 19 auf 7 Prozent. Ein typischer Kunde im Sonderabkommen GSW Erdgas Fix mit einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden wird durch die Preisanpassung damit in seinen monatlichen Abschlägen um 52,93 Euro (Brutto) entlastet, die mit der Gasumlage und dem Umsatzsteuersetz zusätzlich zu zahlen wären.

Anders als zunächst angekündigt werden die GSW nun mit den Abschlagszahlungen ab Oktober umgehen. Durch den Wegfall der Gasumlage werden die Abschläge ab diesem Monat nicht geändert. Auf individuellen Wunsch des Kunden können die Abschläge jedoch angepasst werden.

Generell können Kundinnen und Kunden ihre Verbräuche im Gas und Strom zum Stichtag 30. September den GSW melden. Die Zählerstände können Kunden bis zum 10. Oktober mitteilen – beispielsweise ganz einfach über die Online-Erfassung unter www.gsw-kamen.de.

 

1 Kommentar

  1. Vor lauter Entlastungen weiß man bald gar nicht mehr wohin mit dem ganzen Geld.

    Die GSW soll bitte mal verkünden wann sie damit rechnet, dass die Mondpreise [3x-10x], wie sie manchen Unternehmen und Privatkunden erreichten, auch beim Bergkamener Durchschnittsbürger ankommen? Das ist interessant. Alles andere ist Augenwischerei.

    Bei allen Unternehmen dürften massive Preiserhöhungen ja schon angekommen sein was auch daran erkennbar ist, dass man auf einmal nicht mehr für 70, sondern stattdessen vllt. 120 EUR einkauft.

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