Klassiker „Hund und Postbote“: Schmerzensgeld für Briefträger

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von Andreas Milk

Hund und Briefträger – traditionell ein schwieriges „Paar“. Die Bergkamener Hundebesitzerin Gisela F. (Name geändert) saß heute als Angeklagte im Amtsgericht Kamen, weil ihr Vierbeiner Henry (Name ebenfalls geändert) Ende Oktober auf den Postboten losgegangen war. Der Zusteller erlitt laut Attest des Kamener Krankenhauses eine oberflächliche Schürfwunde. Blut war nicht geflossen. Und auch die Hose des Mannes sei heil geblieben, sagte Gisela F. in der Verhandlung.

Sie lebt von Rente und Grundsicherung. Wegen des Vorfalls im Oktober hatte sie erst einen Strafbefehl über einen dreistelligen Betrag bekommen. Zu viel, fand nun Richter Christoph Hommel.

Was den eigentlichen „Täter“ Henry betrifft: Der hat eine Rückenhöhe von rund einem halben Meter, ist nach Angaben von Gisela F. freundlich – hat allerdings eine Abneigung gegen die Fahrräder der Post. Und so „zwickte“ er halt zu, als damals der Briefträger plötzlich in der Einfahrt auftauchte, während Gisela F. mit Gartenarbeit beschäftigt war. Der Hund passe auf sie auf, erzählte sie. Vor ein paar Jahren habe er sie nach einem Schlaganfall gefunden und Alarm geschlagen. Seitdem lasse er sie nicht aus den Augen.

Der Strafbefehl ist nach dem Gerichtstermin vom Tisch. Gisela F. muss dem Postboten ein Schmerzensgeld von 50 Euro zahlen – dann ist die Sache ohne Vorstrafe erledigt. Das Geld soll sich der Postbote in den kommenden Tagen bei ihr abholen. Henry wird’s wohl dulden.