Hartnäckig und uneinsichtig ohne „Lappen“: Nach Haft-Premiere wieder Bewährung

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von Andreas Milk
„Hartnäckig und unverbesserlich“ habe der Angeklagte gehandelt, sagte der Richter – verurteilte den 37-jährigen Darius P. (Name geändert) aber trotzdem zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Denn P. sitzt sowieso seit sieben Monaten erstmals in Haft. Und diese Premiere könnte sein Verhalten wohl ändern, hofft der Richter. Die Staatsanwältin hatte acht Monate beantragt – ohne Bewährung.

Es ging um Fahren ohne Führerschein. P.ist seine Fahrerlaubnis seit zehn Jahren los. In der Nacht zum 22. Februar 2019 war er auf der A 2 bei Bergkamen hinterm Steuer eines Opel erwischt worden. Sechs Vorstrafen wegen solcher Schwarzfahrten hat er schon. Ertappt wurde er auch am 21. (!) Februar in Norddeutschland. Dieses Verfahren stellten die Ermittler aber ein, als das Verfahren zum 22. Februar in Gang kam.

Vor Gericht schilderte P. die Vorgeschichte jener Nacht. Ein Freund habe ihn gebeten, ihm den Opel – zugelassen auf P.s Frau – zu leihen. Das habe er erst nicht gewollt, dann aber zugestimmt unter der Bedingung, mitkommen zu können. Am Ziel in Bönen habe der Freund überraschend erklärt, nicht wieder zurück zu fahren. Konsequenz: Er selbst – P. – habe fahren müssen.

Nach Meinung des Richters ließ P. es an Einsicht fehlen. Stattdessen rechtfertige er sein strafbares Tun. „Sie hätten schon viel früher ins Gefängnis gemusst.“ Zum 1. März soll P. aus seiner laufenden Strafhaft entlassen werden. Unter Tränen versicherte er, dass er aus dem JVA-Aufenthalt gelernt habe. Auch seine Familie habe gelitten. Als Bewährungsauflage muss er 1.000 Euro an die Gerichtskasse zahlen. Daneben wurde eine Führerscheinsperre über zwei Jahre verhängt.