Auf dem Heimweg vom Schützenfest: Prügelei unter Frauen beschäftigt das Amtsgericht

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von Andreas Milk

„Am besten wär‘ ein Eimer Wasser gewesen“, sagte die Zeugin. Das Kamener Amtsgericht hatte es mit einer Keilerei zwischen zwei Frauen zu tun, geschehen am frühen Morgen des 4. Juni 2017. Die Beteiligten waren auf dem Heimweg vom Schützenfest. Fest steht: Die 22-jährige Jaqueline E. (Namen geändert) und die 29-jährige Meike M. gerieten aneinander. So sehr, dass ihre Freunde Mühe hatten, sie zu trennen. Ein Eimer Wasser hätte da vielleicht wirklich gute Dienste getan – aber woher nehmen, an einem Sonntag gegen 3.20 Uhr auf der Overberger Landwehrstraße?

Wegen Körperverletzung saß nun die Jüngere und deutlich weniger Verletzte, Jaqueline E., auf der Anklagebank. Ihre Version: Sie habe sich gerade mit ihrem Freund gestritten, da sei Meike M. an ihr vorbei gegangen und habe sie als Schlampe bezeichnet. „Ich habe zurückbeleidigt“ – und die Sache eskalierte, mit Schlägen, Tritten, gegenseitigem An-den-Haaren-Ziehen. Treibende Kraft sei ganz klar Meike M. gewesen: Die habe sie umgeschubst und sich auf sie gesetzt – „ich hatte Panik“. Und was sagt die angebliche Aggressorin? Etwas ganz Anderes. Nämlich, dass Jaqueline E. pampig geworden sei, als sie mitkriegte, dass Meike M. im Vorbeigehen über sie sprach. Das Gerede sei aber harmlos gewesen: Es ging bloß darum, dass Meike M. wohl Jaqueline E. mit einer früheren Kollegin verwechselt hatte.
Zeugen – darunter E.s Freund – lieferten Widersprüchliches. In einem Punkt immerhin herrschte Einigkeit: Alkoholisiert waren in jener Nacht alle; die Teilnahme am Schützenfest hatte sich offenbar gelohnt.

Strafrechtliches Ende der Geschichte: eine Einstellung des Verfahrens gegen Jaqueline E.. Die Kosten trägt die Landeskasse. Es bleibt offen, wer wen zuerst angepöbelt und/oder angegriffen hat. Eine Drohne wäre zur Aufklärung hilfreich gewesen, sagte Richter Martin Klopsch. Der konnte noch nicht einmal den Mann befragen, der seinerzeit die Polizei geholt hatte: Den Gerichtstermin ließ er verstreichen, jetzt muss er 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Zur Tatzeit hatte er seinen Hund an der Landwehrstraße Gassi geführt. (Wie gesagt: Es war morgens gegen halb vier.)
Zivilrechtlich geht es übrigens weiter: Die Frauen haben sich wechselseitig verklagt.