von Andreas Milk
Als der Lkw-Fahrer Thomas M. (Name geändert) am 29. Oktober auf der A 2 in Richtung Hannover beim Fahren nach links aus dem Fenster sah, war aus dem Mercedes neben ihm eine Schusswaffe auf ihn gerichtet. „Da ist mir die Pumpe gegangen“, sagte er jetzt vor dem Kamener Amtsgericht. Die beiden Insassen des Mercedes waren angeklagt wegen Bedrohung und unerlaubten Führens der Waffe.
Verurteilt wurde schließlich nur der Fahrer: Er war es, der nach Überzeugung von Staatsanwältin und Richter mit der Waffe – einer Gasdruckpistole – hantiert hatte. Der Beifahrer wurde freigesprochen: Er hatte nach eigener Aussage die Waffe überhaupt nicht in der Hand gehabt und war von ihrem Auftauchen selbst überrascht.
Die Männer im Mercedes hatten den Vorfall so geschildert: Ein missglücktes Überholmanöver des Lkw-Fahrers Thomas M. habe sie zum abrupten Abbremsen gezwungen. Dabei sei die unterm Beifahrersitz deponierte Waffe nach vorn gerutscht. Beim Aufheben – nicht durch den Beifahrer, sondern durch den Fahrer – sei der Lauf der Pistole dann womöglich einen Moment lang so ausgerichtet gewesen, dass Thomas M. das als Bedrohung empfand.
Nur passte das nicht zur Schilderung von M.: Der erinnerte sich, das Zielen mit der Waffe habe mehrere Sekunden gedauert. Er habe Angst bekommen: „Heutzutage weiß man ja nie.“ Der Mercedes-Fahrer – über den Sitz seines Beifahrers gebeugt – habe ihn direkt angeschaut. Thomas M.s Reaktion: Er merkte sich das Nummernschild und rief die Polizei an. Der Mercedes wurde gestoppt, die Pistole gefunden.
Der Richter verurteilte den Mercedes-Fahrer zu einer Geldstrafe: 80 Tagessätze à 15 Euro muss er zahlen. Dazu kommt ein Fahrverbot: Zwei Monate ohne Führerschein.