Verkürzte Quarantäne für Kontaktpersonen: Neue Allgemeinverfügung des Kreises

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Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Kreis Unna auf die geänderte Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW vom vergangenen Samstag. Darin wird die Quarantäne von Kontaktpersonen verkürzt. Seit Montag, 13. September müssen Kontaktpersonen aus dem Kreis Unna nur noch eine Quarantäne von maximal zehn Tagen einhalten. Auch wenn bereits eine Quarantäneanordnung durch eines der Ordnungsämter im Kreis Unna ausgestellt wurde, ist abweichend von dieser Anordnung die Quarantäne auf zehn Tage verkürzt. Einer Änderung durch das Ordnungsamt bedarf es aufgrund der Allgemeinverfügung nicht. Gerechnet wird ab dem Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person und bei Haushaltsangehörigen, nach dem Tag des positiven Tests des Haushaltsmitglieds.

Eine Testung um die Quarantäne als Kontaktperson beenden zu können, ist nicht mehr erforderlich. Zudem regelt die Verfügung die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne durch Freitestung am fünften Tag via PCR-Test oder am siebten Tag durch einen Schnelltest. Wichtig ist, dass das negative Testergebnis an den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna übermittelt wird. Weitere Informationen gibt es in der Allgemeinverfügung (kreis-unna.de/amtsblatt). Für konkrete Rückfragen können Personen mit Quarantäneanordnung mit ihrer Sachbearbeiterin oder ihrem Sachbearbeiter aus dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. PK | PKU