Kurze
Corona-Hilfen: IHK zu Dortmund begrüßt Zuschuss für Lebenshaltungskosten für Soloselbstständige
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Das hat […]

