GSW geben Mehrwertsteuersenkung weiter: Für Kunden ergibt sich automatisch Ersparnis

image_pdfimage_print

Die GSW werden die Senkung der Mehrwertsteuer ab 01. Juli 2020 in voller Höhe an ihre Kunden weitergeben. Für einen typischen Haushaltskunden im Strom mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh ergibt sich damit eine Ersparnis für die Abrechnung 2020 im Tarif GSW Fashion in Höhe von 13,69 Euro. Derzeit prüfen die GSW, ob es ihnen als Energieversorger möglich ist, die Mehrwertsteuersenkung auch auf das erste Halbjahr 2020 anzuwenden. Somit könnte die Ersparnis sogar noch höher ausfallen. Diesbezüglich befinden sich die GSW in Abstimmung mit den Finanzbehörden.

Für eine Abgrenzung zum 30. Juni ist das Einreichen von Zählerständen von Kundenseite nicht notwendig. Die Berechnungssysteme der Energiebranche ermitteln eine realitätsnahe Abgrenzung.

Auch die vereinbarten Abschlagszahlungen bleiben weiterhin bestehen, da das Absenkungspotential äußerst gering ist. In einer Beispielrechnung würde die monatliche Absenkung von 19 Prozent auf 16 Prozent bei einem monatlichen Abschlag von 100,00 Euro bei Strom und/oder Erdgas lediglich 2,18 Euro betragen.

Da es sich bei Abschlägen um Pauschalbeträge, die annähernd den zukünftigen Verbrauch beziehungsweise Rechnungsbetrag berücksichtigen, wird bei der nächsten Abrechnung selbstverständlich die reduzierte Mehrwertsteuer einbezogen und gegen die vorhandenen Abschlagszahlungen verrechnet. Für die Kunden der GSW entsteht daher durch die Steuersenkung kein Aufwand.

Die GSW als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen dürfen für Lieferungen und Leistungen vom 01. Juli bis 31. Dezember lediglich den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Abzug bringen. Hiervon sind die Einspeiser betroffen, die sich für eine Bruttoauszahlung (inklusive Mehrwertsteuer) entschieden haben. Auch hier werden die GSW die pauschalen Abschläge bis zum Jahresende unverändert weiterzahlen und erst mit der Jahresabrechnung mit dem gültigen Steuersatz gutschreiben.

Diejenigen Erzeuger, die sich für die Kleinunternehmerregelung (Rechnung ohne Mehrwertsteuer) entschieden haben, bleiben von der Mehrwertsteuerregelung unberührt. Eine Mitteilung über die bisher eingespeiste Energiemenge bis zum 30. Juni ist nicht erforderlich, weil die Abrechnungssysteme eine nahezu realistische Abgrenzung vornehmen.

Um der aufgrund der Corona-Beschränkungen kriselnden deutschen Wirtschaft einen positiven Konjunktureffekt zu bescheren, hat die Bundesregierung beschlossen, zum 01. Juli 2020 die Mehrwertsteuer bis zum Ende des Jahres von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent zu senken. Die temporäre Mehrwertsteuersenkung kann, wenn sie zu Ersparnissen führt, eine Wirkung entfalten und beim Konsumenten für einen Kaufimpuls sorgen.