Strom- und Wärmepreisbremse bringen Entlastung für GSW-Kunden – Gaspreisbremse kommt nicht zum Tragen

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Entlastung bald spürbar: Die Bundesregierung hat ein umfangreiches und milliardenschweres Maßnahmenpaket geschnürt, um die Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise zu entlasten. Mit den sogenannten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen soll die Mehrbelastung der Bürger durch die exorbitant gestiegenen Energiepreise abgefedert werden. Die Verantwortlichen der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die Abwicklung der Preisbremsen vorzubereiten.

Die staatlich gedeckelten Preise entfalten ihre Wirkung ab März 2023 und sind rückwirkend zudem für Januar und Februar 2023 anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.

Für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches:

  • Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto)
  • Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto)
  • Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto)

Für Industriekunden und Vielverbraucher (Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Strom und mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Gas oder in der Wärme) gilt für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches:

  • Strom: 13 Cent pro Kilowattstunde (netto)
  • Gas: 7 Cent pro Kilowattstunde (netto)
  • Wärme: 7,5 Cent pro Kilowattstunde (netto)

Für die Berechnung gilt jeweils der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Auf Basis dieser Prognose wird der monatliche Entlastungsbetrag errechnet. Dazu werden 80 Prozent der Prognose ermittelt und mit der Differenz zwischen dem aktuellen Energiepreis und dem maximalen Energiepreis aus der Preisbremse multipliziert. Der so ermittelte Betrag wird durch elf Monate geteilt, um den monatlichen Entlastungsbetrag für die Kunden der GSW, die ihre Energierechnung in elf Abschlägen zahlen, zu bestimmen. Für den restlichen Verbrauch gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Gaspreisbremse kommt nicht zum Tragen, Strompreisbremse sorgt für Entlastung

Somit kommt die Gaspreisbremse bei den Kundinnen und Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. In der Sparte Strom hingegen werden die Endverbraucher eine Ersparnis durch die Preisbremse spüren. „Wir freuen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden durch die Strompreisbremse eine deutliche Entlastung spüren“, erklärt Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der GSW. Das gilt auch für Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift der Preisdeckel nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt.

Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Fernwärme-Netz unterschiedlich dar. So wird in Bergkamen Holz als Energieträger für das Biomasse-Heizkraftwerk genutzt. In Kamen hingegen wird mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit (Gruben-)Gas betrieben werden, Wärme ins Netz eingespeist.

Die Kunden der GSW spüren die finanzielle Entlastung durch die Preisbremsen ab März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Auf Grundlage der Jahresendabrechnung wird den Kunden der individuell berechnete Entlastungsbetrag sowie der neue monatliche Abschlag schriftlich mitgeteilt. Die Kunden müssen dafür nichts tun. Kunden, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder per Überweisung oder in bar zahlen, können ab März 2023 ihren Abschlag um den errechneten monatlichen Entlastungsbetrag reduzieren. Auf Grundlage der Jahresendabrechnung wird der individuelle Entlastungsbetrag sowie der neue Abschlag ab März errechnet. Wer als Mieter oder Wohnungseigentümer keinen direkten Vertrag mit den GSW abgeschlossen hat, erfährt die Entlastung über die vom Vermieter oder der Hausverwaltung angepassten Betriebskostenvorauszahlung.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme bilden den zweiten Schritt im umfangreichen Entlastungspaket der Bundesregierung. Eine erste Entlastung haben die Kunden der GSW bereits erfahren. Sie mussten den Dezember-Abschlag für Erdgas und Wärme nicht zahlen. Eine genaue Abrechnung erfolgt hier ebenfalls mit der Jahresendabrechnung. Sollten Kunden zu viel bezahlt haben, weil sie beispielsweise ihren Dauerauftrag für Dezember nicht pausiert haben, dann wird der zu viel bezahlte Betrag an die GSW gutgeschrieben. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das neue Entlastungspaket der Bundesregierung gibt es auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie