Stadt Bergkamen: Strengere Corona-Regeln des Kreises Unna gelten weiter

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Die Allgemeinverfügung des Kreises Unna gilt im Hinblick auf die Regelung zu Festen aus herausragendem Anlass bis einschließlich Sonntag, 18. Oktober. Darauf weist aktuell die Stadt Bergkamen hin. Darüber hinaus gelten die strengeren Regelungen des Kreise weiter, die zum Bespiel den Spiel- und Wettbewerbsbetrieb im Fußball; Maskenempfehlung an Schulen; Empfehlung an Kitas, die Kinder nur in festen Gruppen zu betreuen, weiter.

Hier noch einmal die Regeln des Landes, die ab heute gelten:

  • Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.