Söhne geschlagen: Vater verurteilt

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von Andreas Milk
Auf der Anklagebank im Amtsgericht Kamen saß der Vater – auf dem Zeugenstuhl der Sohn. Im damaligen Oberadener Wohnhaus der Familie soll Thomas T. (54, Namen geändert) im April 2023 den heute 14 Jahre alten Lars geschlagen haben. Weiterer Anklagevorwurf: T. habe auch seinem dreijährigen Sohn Markus einen Schlag versetzt – nur dass der kleine Junge natürlich nicht für einen Prozessauftritt in Frage kam. Der Richter war am Ende überzeugt, dass Lars und seine ebenfalls als Zeugin geladene Mutter die Wahrheit gesagt hatten. Er verurteilte Thomas T. wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro. T.s Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt und das mit Zweifeln begründet.

Thomas T. selbst hatte zu Beginn der Verhandlung versichert, seine Kinder nicht angerührt zu haben. Seine Frau allerdings – inzwischen ist das Paar getrennt – fahre ein „richtiges Programm“ gegen ihn, sei „schon sehr eiskalt“ in ihrem Vorgehen, nutze die Söhne als Druckmittel; die Rede war vom Leerräumen des Kontos und von unbegründetem Einschalten der Polizei wegen angeblicher Übergriffe. Doch die folgenden Aussagen brachten ein anderes Bild. Lars T. erzählte, wie ihm sein Vater am 16. April 2023 einen Schlag mit einer Rolle Frischhaltefolie auf den Rücken verpasst habe, nur weil Lars gerade keine Lust hatte, die Spülmaschine auszuräumen. Und der dreijährige Markus erhielt wohl einen Schlag mit voller Wucht aufs Gesäß, weil er vor dem Haus Kieselsteinchen gegen das Familienauto geworfen hatte. Dies, so die Mutter, sei Thomas T.s erster Angriff auf den Jüngsten gewesen: Der habe zuvor eine Art Welpenschutz genossen. Der ältere Bruder Lars dagegen sei für den Vater schon lange Sündenbock für jede Gelegenheit gewesen und habe es ihm nie recht machen können.

Thomas T.s Anwalt begründete seinen Antrag auf Freispruch unter anderem damit, dass Lars T. nach der Attacke mit der Folienrolle zwar bei der Polizei gewesen sei, die Beamten aber keinerlei Verletzungen oder Rötungen der betroffenen Hautpartie dokumentiert hätten – mutmaßlich, weil es nichts zu dokumentieren gab. Und was die Sache mit dem kleinen Markus betrifft: Da seien die Schilderungen der Mutter und des älteren Bruders voneinander abgewichen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte in seinem Plädoyer, nach seiner „vollsten Überzeugung“ habe T. beide Male zugeschlagen. Gut möglich, dass es eine Berufung vor dem Dortmunder Landgericht gibt.

 

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