Nachbarn vor Gericht: „Schlampe“ bringt Haftstrafe

image_pdfimage_print

von Andreas Milk

Ob sie nur „Schlampe“ oder sogar „dreckige Schlampe“ zu ihrer Nachbarin gesagt hatte, blieb beim Gerichtstermin offen. Die Bergkamenerin Heike P. (Name geändert) wurde trotzdem zu einer Haftstrafe wegen Beleidigung verurteilt: Drei Monate soll sie verbüßen, entschied der Kamener Amtsrichter.

Seit neun Jahren gebe es in dem Mietshaus Stress mit Heike P., hatte die Nachbarin erzählt. „Sie hat was gegen uns“ – das gehe so weit, dass sie schon mal morgens aus Bosheit die Haustür abschließe, wenn das Nachbarskind den Schulweg antreten wolle. „Ich versuche, ihr aus dem Weg zu gehen.“ Und am Nachmittag des 18. Juli habe es ihr gereicht. Heike P. habe sie vom Balkon aus wüst beschimpft. Ihr Sohn habe neben ihr auf dem Balkon gestanden.
Und gerade dieser Punkt machte die Aussage der Zeugin für den Richter so glaubwürdig: Wollte sie Heike P. grundlos reinreißen, hätte sie schlicht einen Vorfall ohne Mithörer erfinden können.

Heike P. ist vor Gericht Stammkundin. Zum Beispiel war sie 2017 wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte eine Frau „Türkenschlampe“ genannt und ihr angekündigt, dass sie „bald brennen“ werde. Auch wegen Körperverletzung ist sie schon schuldig gesprochen worden.