Mit dem Prostituiertenschutzgesetz sollen die Rechte von Personen im Rotlicht-Gewerbe gestärkt werden. Dazu gehört auch, dass die Prostituierten ihre Tätigkeit anmelden müssen. 91 Personen haben das bis zum Ende des Jahres getan. Das Gesundheitsamt hat zudem 43 Beratungen durchgeführt (2018: 30). Darin inklusive sind auch die Folgeberatungen, die nach zwölf Monaten erfolgen müssen.
Neu ist auch eine Erlaubnispflicht für Betreiber: Dazu gehört der Betrieb von Prostitutionsstätten (z. B. Bordelle), die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen, die Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung (z. B. Escort-Service).
Zwölf Erlaubnisse angefragt
Bis Ende 2019 haben insgesamt zwölf Betriebe eine Erlaubnis beantragt. Neun Erlaubnisse hat die Ordnungsbehörde des Kreises erteilt. Zwei haben zwischenzeitlich das Gewerbe abgemeldet. Derzeit gibt es demnach noch sieben Prostitutionsstätten mit der erforderlichen Erlaubnis. PK | PKU