Polizeihund beißt zu – Richter bleibt milde

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von Andreas Milk

So liebenswürdige Angeklagte sind selten: „Vielen, vielen Dank“, sagte der 28-jährige Bergkamener Nico T. (Name geändert), als der Richter die milde Entscheidung in seinem Fall verkündet hatte. Für T.s eigentliche Bestrafung hatte im vergangenen Dezember eh schon ein Polizeihund gesorgt.

Morgens gegen 2 Uhr hatte Nico T. die Eingangstür eines Supermarktes aus der Führungsschiene gehievt und war in den Laden gelangt. „Ich weiß nicht, warum ich das getan habe“, sagte er jetzt im Kamener Amtsgericht. Wie auch immer: Er stehe zu seiner Tat.
In jener Nacht kam T. von einer Feier, war wohl betrunken. Familiäre Probleme und der Tod einer nahen Angehörigen machten ihm zu schaffen.

In dem Laden, in den er einbrach, kauft er regelmäßig ein. Als ihm klar wurde, was er da gerade tat, sei er aus Angst weggelaufen. Nach Auslösen der Alarmanlage hockte er sich in ein Gebüsch. Dort erwischte ihn der Polizeihund an Ferse und Wade. Die Narben gehen nicht mehr weg; Schmerzen hat T. ab und zu auch noch. Dennoch legte er vor Gericht Wert darauf festzustellen, die Polizeibeamten seien nett und verständnisvoll gewesen, hätten sich um ihn gekümmert und noch dafür gesorgt, dass er nach dem Nähen der Wunde im Krankenhaus an seinen Wohnungsschlüssel kam.

Nico T. ist ohne Vorstrafe. Bei Gleichaltrigen, die beim Einbrechen erwischt werden, sieht das oft anders aus. 300 Euro muss er nun bis Ende Mai ans Gericht überweisen, dann ist die Sache abgehakt, das Verfahren wird eingestellt, das Vorstrafenregister bleibt leer.
Besonderer Service für den Bergkamener Nico T.: Richter Martin Klopsch schrieb ihm Kontonummer und Aktenzeichen gleich im Verhandlungssaal auf ein Blatt Papier. Denn T. hatte die Sorge geäußert, ein Brief vom Gericht könne bei der Post verschlampt werden.