Der Nachbar mit der Spitzhacke: Strafe für gelöste GSW-„Straßenkappe“

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von Andreas Milk

Der 54-jährige Bergkamener Mesut A. (Name geändert) ist wohl – vorsichtig ausgedrückt – kein ganz einfacher Mensch. Was er am 8. November 2017 anstellte, nannte selbst sein Verteidiger vor dem Kamener Amtsrichter eine „schwachsinnige Aktion“. Mit Hilfe einer Spitzhacke löste A. eine so genannte Straßenkappe an der Lünener Straße aus ihrer Verankerung.

Solche Kappen dienen dazu, Anschlüsse von Versorgungsleitungen an öffentlich zugänglichen Wegen abzudecken. Vorausgegangen war der „schwachsinnigen Aktion“ ein Rechtsstreit um Wegerechte, Befugnisse, Grundstücksangelegenheiten. Im einzelnen wurde das heute vor Gericht nicht erörtert: Es reichte, dass A. sich fürs Aushebeln der Kappe einen Strafbefehl über 900 Euro wegen Sachbeschädigung eingehandelt hatte. Weil er dagegen Einspruch erhob, wurde nun der Verhandlungstermin nötig.

Es ging unter anderem darum, ob überhaupt ein Schaden entstanden sei. Denn die Straßenkappe war nicht zerstört worden – A. hatte sie „nur“ weggenommen und bewahrte sie seitdem auf. Ein Mitarbeiter der Gemeinschaftsstadtwerke GSW sorgte für Aufklärung: Nein, es sei nicht damit getan, das Ding wieder einzusetzen. Das Ventil der Wasserleitung sei inzwischen von Schutt und Split umgeben. Außerdem müsse die schützende Kappe beim Wiedereinsetzen auch wirklich dicht abschließen. Arbeit für Fachleute also – Kostenpunkt: einige Hunderter.

Empfehlung des Richters an den Angeklagten: besser den Einspruch gegen die Strafe zurückziehen. Sonst drohe es noch teurer zu werden – eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit jedenfalls komme nicht in Frage. Tatsächlich akzeptierte A. den Vorschlag. Es bleibt also bei den 900 Euro Strafe.
Den einen oder anderen Richter wird A. aber wohl weiter beschäftigen. Denn der Mann mit der Spitzhacke baut sich anscheinend gern vor Nachbarn auf. Eine Frau von nebenan erzählte im Gerichtssaal, sie habe Angst vor ihm. Es gebe mit A. nur Probleme und Streit.