von Andreas Milk
Der Bergkamener Markus G. (41, Name geändert) ist ein Muster-Angeklagter: höflich und freundlich, vor allem aber geständig – was er verbockt hat, gibt er zu. Nun stand er wieder mal wegen Diebstahls vor dem Strafrichter in Kamen. Am 26. Oktober 2024 war er bei Aldi an der Bergkamener Geschwister-Scholl-Straße geschnappt worden. Für 18,57 Euro hatte er Getränke geklaut.
„Eine dumme Aktion“, bekannte er jetzt beim Prozess. Erst kurz vorher war er verurteilt worden, weil er bei einem Kamener Getränkehändler übern Zaun geklettert war und Pfandgut hatte mitgehen lassen. Mittlerweile hat er als Ersatz für eine nicht gezahlte Geldstrafe 19 Tage im Gefängnis verbracht. Das sei „viel Zeit zum Nachdenken“ gewesen, sagte er.
Derzeit wohnt G. noch in einer Notunterkunft. Aber es zeichnet sich ab, dass es aufwärts gehen könnte mit ihm. Der gelernte Speditionskaufmann hat eine Stelle bei einer Logistikfirma. Was er aber leider auch hat: rund 5.000 Euro Schulden. Es sei außerdem möglich, dass noch ältere Geldstrafen offen seien. Wie auch immer: „Das, was mit der Post kommt, wird abgearbeitet.“ Die Aussicht, nochmal im Knast landen zu können, belaste ihn sehr. Immer wieder war es in seiner Vergangenheit um eher kleinere Eigentumsdelikte gegangen, dazu kam Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Für den Getränkeklau bei Aldi verhängte der Richter eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro. An und für sich wäre bei dem freundlichen Wiederholungstäter eine Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen gewesen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte sie gefordert. Aber solch eine Maßnahme, so der Richter, „sollten wir uns für wichtigere Sachen aufsparen“.
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