LKW-Unfall auf A 2: Anwalt in Rage – aber Führerschein gerettet

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von Andreas Milk
Harte Worte unter Juristen: Ein Strafverteidiger warf dem Kamener Amtsrichter Martin Klopsch heute „fast schon erpressungsähnliches“ Verhalten vor. Klopsch erwiderte, er wolle halt nicht, „dass einer mit dem LKW auf mich zu kommt und mich platt macht“. Es ging um einen Unfall auf der A 2 – und um die mögliche Entziehung eines Führerscheins. Genau die drohte im Gerichtssaal dem Berufskraftfahrer Franz F. (57, Name geändert).

F. war am 15. August 2017 – abends gegen 21 Uhr – mit seinem Laster auf der Autobahn in Richtung Hannover unterwegs. Sein LKW rammte einen Wagen auf dem Seitenstreifen. Die Fahrerin stand neben dem Wagen; sie war wohl ausgestiegen, weil sie ein gesundheitliches Problem hatte. Die Berührung des LKW führte dazu, dass der Wagen gegen die Frau gedrückt wurde. Die erlitt eine Verletzung am Bein.

Konsequenz: ein Verfahren gegen Franz F. wegen fahrlässiger Körperverletzung. An sich keine große Sache. Aber: F. hat im Straßenverkehr schon mehr als reichlich Mist gebaut. 2009 verlor er den Führerschein, weil das Flensburger Punktekonto voll war. Als er den „Lappen“ nach Medizinisch-Psychologischer Untersuchung – alias Idiotentest – zurück hatte, folgten weitere Verkehrsverstöße. Die Sache auf der A 2 passierte, als gerade schon ein Verfahren wegen Handynutzung am Steuer gegen F. lief. Und ein Zeuge sagte, F.s Laster habe kurz vorm Zusammenstoß mit dem Wagen der Frau geschlingert – was den Verdacht aufkommen lässt, F. sei auch diesmal abgelenkt gewesen.

Bereits vor dem Gerichtstermin heute hätte die Sache für F. erledigt sein können. Er hatte einen Strafbefehl über 1.200 Euro erhalten. Doch statt zu zahlen, legte er Einspruch ein. Richter Klopschs lautes Nachdenken über ein vorläufiges Einkassieren des Führerscheins – Grund: mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs – brachte F.s Anwalt in Rage. Einige Minuten Beratung auf dem Gerichtsflur – dann teilten er und sein Mandant mit: Der Einspruch gegen den Strafbefehl wird zurückgenommen. Damit war das Ganze erledigt; für den Richter gab es nichts mehr zu entscheiden.

„Rechtmäßig und gerecht ist das in keinem Fall“, kommentierte der Anwalt das Prozedere. Richter Klopsch bekannte, sein Ziel sei es eigentlich gewesen, F. den Führerschein wenigstens für eine Weile abzunehmen. Das Interesse der Allgemeinheit sei höher zu bewerten als das Interesse eines Einzelnen.