„Das war doof“: Online-Einkauf zu Lasten der Lünener Stadtwerke

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von Andreas Milk
Im Oktober 2022 kam der Bergkamener Tobias K. (Name geändert) auf eine eher schlechte Idee: Er bestellte bei einem Internetversand Ware für 72,95 Euro – und gab als Konto für die Lastschrift eine Bankverbindung der Stadtwerke Lünen an. „Ich geb‘ zu, das war doof“, bekannte der 38-Jährige nun vor der Kamener Strafrichterin. Selbstverständlich scheiterte die Abbuchung. Dem Versandunternehmen war die ganze Sache nicht so wichtig, dass es Anzeige erstattet hätte. Zum Verfahren wegen Betrugs kam es aber eben doch.

Größtes Problem dabei: K.s Vorstrafenregister. Es hat 15 Eintragungen; schon im Jugendalter ging es bei ihm los. Meist waren es Betrugsdelikte. K. verbüßte sowohl Jugendarrest als auch „erwachsene“ Haftstrafen. Zur Zeit des Vorfalls mit dem Stadtwerke-Konto stand er unter Bewährung.

Allerdings gab es etwas, das seine Verteidigerin Hoffnung schöpfen ließ: Die Tatabstände seien in den letzten Jahren größer geworden. Und: Ihr Mandant sei inzwischen Vater, sei sich seiner Verantwortung für den Nachwuchs bewusst. Das Urteil: eine Geldstrafe. 60 Tagessätze à 40 Euro muss Tobias K. zahlen. Derzeit lebt er von Arbeitslosengeld.