Landesweite Schwerpunktaktion: Aufenthaltsstatus von Geflüchteten aus Algerien und Marokko wird geklärt

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Seit 6 Uhr führen die Bezirksregierung Arnsberg, die NRW-Polizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden von 33 NRW-Kommunen eine landesweite Schwerpunktaktion in Flüchtlingsunterkünften wie in Bergkamen durch. Ziel sei die eindeutige biometrische Erfassung von Geflüchteten, die aus Algerien und Marokko stammen, erklärt die Bezirksregierung in Arnsberg. Diese Aktion wurde am Dienstagnachmittag abgeschlossen.

471 Flüchtlinge (Stand 15 Uhr gaben bisher an, einen Asylantrag stellen zu wollen. Um das zu gewährleisten, hat die Bezirksregierung Arnsberg in Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Bustransfers zu den Registrierstellen organsiert.

Im Rahmen der heutigen Schwerpunktaktion müssen Flüchtlinge aus Algerien oder Marokko sich unmittelbar entscheiden, ob sie in Deutschland Asyl beantragen oder nicht. In beiden Fällen wird der Aufenthaltsstatus der Person eindeutig geklärt.

Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der eindeutigen Überprüfung von Geflüchteten aus Algerien und Marokko, da bei dieser Personengruppe nur in seltenen Ausnahmefällen ausreichend Asylgründe vorliegen. Doch nur ein abgeschlossenes Asylverfahren ermöglicht eine rechtssichere Rückführung in ihre Heimatländer.

Entscheidet sich ein Geflüchteter dazu, den Asylantrag zu stellen, wird er per Bustransfer zu einer Registrierungsstelle des BAMF gebracht. Dort wird sein Asylantrag vorbereitet und außerdem ein sofortiger Abgleich mit Daten aus Strafverfahren per Fast-ID durchgeführt. Auch wird überprüft, ob dieser bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat.

Durch diese Erfassung werden Mehrfachidentitäten ausgeschlossen. Nach dem Abgleich dieser Daten wird sofort der Asylantrag beim BAMF gestellt. Insgesamt können heute bis zu 620 Asylverfahren eingeleitet werden.

Entscheidet sich eine Person gegen einen Asylantrag, steht sie damit unverzüglich im Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland. In diesem Fall wird durch die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet und die Person ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt. Im Anschluss übernehmen die kommunalen Ausländerbehörden diese Fälle.

Die Erfassung der biometrischen Daten eines Flüchtlings ist in Nordrhein-Westfalen seit dem 07. März 2016 Standard bei der Erfassung von Neueintreffenden Flüchtlingen. Diese Daten sind notwendig, um Mehrfachidentitäten ausschließen zu können. Ebenso werden biometrische Daten genutzt um eine eventuell vorhandene Verbindung zu bereits verübten Straftaten auszuschließen.  nach dem Aufenthaltsgesetz.