Kämmerer: Keine höheren Einnahmen für die Stadt durch die Reform der Grundsteuer b

image_pdfimage_print

Die Bergkamener müssen spätestens 2025 mit geänderten Beträgen rechnen, die als Grundsteuer b an die Stadtkasse zu zahlen sind. Verantwortlich dafür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Dienstag, das die bisherigen Regelungen als verfassungswidrig erklärt. In der Gesamtsumme wolle die Stadt aber nicht mehr verlangen als bisher, betont jetzt Stadtkämmerer Marc Alexander Ulrich.

Kämmerer Marc Alexander Ulrich

In diesem Jahr werden es 9,2 Millionen Euro sein, die die Haus- und Grundeigentümer direkt und die Mieter über die Betriebsausgaben in die Stadtkasse zahlen. Insgesamt sind es in Bergkamen 15.000 Grundstücke, die nach der Verabschiedung der Reform der Grundsteuer durch den Bund bis spätestens zum 31. Dezember 2019 von den Finanzämtern neu bewertet werden müssen. Der Kämmerer geht davon aus, dass die Finanzämter dafür die realen Verkehrswerte heranziehen werden. Er hält dies für „gerecht und nachvollziehbar“. Rechnen kann man sicherlich damit, dass dann die Eigentümer von jüngerer Häusern stärker belastet werden als die Eigentümer älterer Gebäude.

Für die Gemeinden ist die Grundsteuer (nach der Gewerbesteuer) die zweitwichtigste kommunale Steuer mit eigenem Hebesatzrecht. Ihr Aufkommen liegt in NRW bei rund 3,7 Mrd. € pro Jahr, in Deutschland bei ca. 13,3 Mrd. € im Jahr 2016.

In Bergkamen beträgt das Aufkommen der Grundsteuer B im Jahr 2017 rund 9,3 Mio. €, die Planung für 2018 beläuft sich auf 9,2 Mio. €. Der Anteil an den kommunalen Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B, Vergnügungssteuer sowie Hundesteuer) machte im Jahr 2017 genau 31,9 % aus. Der Anteil an den Gesamterträgen belief sich auf 6,5 %.

In Bergkamen wird eine Neubewertung von ca. 15.000 Grundstücken erforderlich sein. Grundlage für die Bewertung der Grundstücke ist der sogenannte Einheitswert, der vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Ein Anteil dieses Einheitswertes (Grundsteuermessbetrag) wird mit dem von der Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz multipliziert und ergibt somit die Höhe der jährlich zu zahlenden Grundsteuer.

Dieser Hebesatz wird übrigens vom Stadtrat festgesetzt. Er liegt zurzeit bei 670 Prozent.