Den „Ex“ zwei Mal bei der Polizei angeschwärzt: Geldstrafe

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von Andreas Milk
Im vergangenen September marschierte die Bergkamenerin Mila F. (26, Name geändert) in Kamen zur Polizei und erstattete Anzeige gegen ihren Ex-Lebensgefährten. Er sei gerade eben auf der Straße mit seinem Auto gefährlich knapp vor ihr eingeschert und habe sie so zum Abbremsen gezwungen, behauptete die junge Frau. Die Geschichte war erfunden. Es hatte wohl Zoff gegeben; Mila F. wollte dem Mann schaden. Und es war nicht das erste, sondern schon das zweite Mal, dass Mila F. den Ermittlern solchen Quatsch erzählte. Knapp ein Jahr vorher hatte sie eine fast identische Geschichte vorgetragen.

Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen war seinerzeit die Folge gewesen – per Strafbefehl, das heißt, ohne mündliche Verhandlung im Gerichtssaal. Dieses Mal nun wollte sich der Richter am Kamener Amtsgericht die Bergkamenerin persönlich vornehmen. Da saß sie nun also und ließ ihren Verteidiger erklären, ja, der Vorwurf der falschen Verdächtigung sei zutreffend. „Sie weiß, dass das nicht richtig war.“
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft fand, eine Haftstrafe auf Bewährung sei angemessen: Mila F. müsse kapieren, dass sie Polizei und Justiz nicht für Rachefeldzüge missbrauchen dürfe. Der Richter beließ es in seinem Urteil aber bei einer weiteren Geldstrafe. Diesmal sind’s 60 Tagessätze à 15 Euro, die Mila F. zahlen muss. Sie versicherte nach der Urteilsverkündung, keinen strafrechtlich relevanten Unfug über ihren Verflossenen mehr in die Welt zu setzen.

 

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