„Dick Pic“ an die Exfreundin: Geldstrafe

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von Andreas Milk
Für den Versand eines „Dick Pics“ ist der 39-jährige Tobias M. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Kamen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Und er gab sich überzeugt, dass er gar nicht erst hätte angeklagt werden dürfen. „Ich habe mich schon gefragt, ob hier eine versteckte Kamera ist“, zog er das Geschehen im Verhandlungssaal ins Lächerliche. Immerhin: Den Versand des Bildes via Facebook am 18. September hatte er zugegeben. Es zeigte seinen erigierten Penis. Adressatin war seine Ex-Freundin. Sie soll ihn früher tatsächlich animiert haben, solche Fotos zu senden – als die Beziehung noch intakt war. Das galt im September aber eben nicht mehr.

Tobias M. erklärte sich vor Gericht zum Opfer. Hintergrund: ein Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind (4). Seine Ex-Freundin habe Bank- und Mailaccount-Daten von ihm missbraucht, aus Rachsucht. Er selbst habe keine Anzeige gegen sie erstattet aus Rücksicht auf das Kind. Der Dick-Pic-Versand sei „der verzweifelte Versuch“ gewesen, wieder mit ihr in Kontakt zu treten. Das fand die Richterin wenig glaubhaft. Denn M. hatte einen Termin am Familiengericht ignoriert; dieser Termin wäre doch wohl weit geeigneter für einen Kontakt gewesen als der unerwünschte Fotoversand. Tobias M. erwiderte: Er sei überfordert gewesen, habe psychische Probleme. Mehrmals wöchentlich konsumiere er Cannabis.

30 Tagessätze à 20 Euro soll M. – nicht vorbestraft – nun für das Verschicken der pornografischen Aufnahme zahlen. Mit diesem Urteil folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin.
„Das geht gegen meine Würde“, kommentierte Tobias M. das Strafmaß – oder besser: die Bestrafung an sich. Sollte er Berufung einlegen, wird der Fall ans Landgericht Dortmund weiter gereicht.