„Bist du schwul?“ – Berufsschüler für sexuelle Belästigung verurteilt

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von Andreas Milk
Auf dem Weg zur Bushaltestelle Dortmunder Straße in Lünen wurde es am 15. März 2023 unangenehm für den Berufsschüler Timon M. (alle Namen geändert). Es kam zu einer Begegnung, die eine Anklage für die beiden Bergkamener Brüder Adil und Enis B. zur Folge hatte – und zwar wegen sexueller Belästigung. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Kamen.

Adil und Enis B. waren damals 17 und 18 Jahre alt. Ihr Mitschüler Timon M. ist homosexuell. Er macht daraus auch kein Geheimnis. An besagtem Tag vor knapp einem Jahr sollen die Brüder ihn zunächst – noch einigermaßen harmlos – gefragt haben, ob er schwul sei. M., der die Erfahrung gemacht hat, dass hinter solchen Fragen echtes Interesse stecken kann, bejahte. Und dann ging’s los. Neben Fragen zu sexuellen Praktiken setzte es Berührungen „an allen möglichen Körperstellen“, erinnerte sich Timon M. im Gerichtssaal – wenn auch „nur“ oberhalb der Kleidung. Er sei schließlich weggegangen, hin zu einer Gruppe von Schülerinnen, und habe dort auf seinen Bus gewartet.

Teilweise ist das Geschehen per Handy auf Video dokumentiert. Sehr wahrscheinlich hatte Adil B. einen anderen Jungen aufgefordert, das Ganze für ihn aufzunehmen – vielleicht zur späteren Belustigung im kleinen Kreis, vielleicht auch, um das Video online zu stellen. Körperliche Übergriffe sind nicht in dem Video zu sehen – und auch nicht Adils älterer Bruder Enis. Weil auch Timon M. sich nicht zweifelsfrei an eine Beteiligung Enis‘ erinnerte, wurde der letztlich freigesprochen. Der jüngere Adil gab zwar seine penetrante Fragerei zu – und entschuldigte sich bei Timon M. dafür -, nicht aber die Handgreiflichkeiten. Weil es von denen auch kein Video gibt, forderte Adil B.s Verteidiger einen Freispruch auch für seinen Mandanten.

Aber der Richter hatte keinerlei Zweifel an dem körperlichen Übergriff: Er verurteilte Adil B. zu 40 Stunden Freizeitarbeit. Schon das – strafrechtlich eher unbedeutende – Belästigen Timon M.s durch die Fragerei sei widerlich gewesen. Dass Adil B. auch handgreiflich wurde, stehe für ihn außer Frage, so der Jurist – zumal Timon M. im Prozess fast den Eindruck erweckt habe, heute tue ihm die Anzeige gegen Adil B. leid. Belastungstendenz? Keine. Eher eine Entlastungstendenz zugunsten des mittlerweile volljährigen Adil B., der den Prozess über weite Strecken grinsend verfolgt hatte.