Bespuckt am Geldautomaten: Ein Vorfall – zwei Strafprozesse

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von Andreas Milk
Ein paar Augenblicke in und vor der Bergkamener Postbank-Filiale am Morgen des 27. August reichten, um zwei Strafverfahren auszulösen. Das eine – wegen Unterschlagung – ist längst mit einer Geldstrafe beendet worden. Das zweite – wegen tätlicher Beleidigung – endete jetzt auch so. Konkret ging es ums Spucken, mitten in der Corona-Pandemie.
Angeklagt war ein 42-Jähriger, Opfer war eine 61-Jährige. Der Mann hatte

n dem Sommermorgen 200 Euro am Automaten gezogen, dabei telefoniert und das Geld im Ausgabeschacht liegen lassen. Nur seine Girokarte nahm er wieder an sich und wandte sich ab. Wenige Sekunden danach wurde ihm sein Fehler klar. Da stand aber schon die Frau am Automaten. Das Geld hatte sie eingesteckt, der Mann sprach sie an, sie wies ihn ab, erst draußen auf der Straße rückte sie das Geld wieder raus – daher das Verfahren wegen Unterschlagung. Nur kam eben der Mann, der inzwischen die Polizei gerufen hatte, auch nicht ohne weiteres aus der Sache raus. Denn er – so die Schilderung der Frau – spuckte ihr ins Gesicht, beschimpfte sie als Schlampe und rief, sie solle gefälligst arbeiten gehen. Mehr als genug für ein Verfahren wegen Beleidigung.

Vor dem Kamener Amtsgericht bestritt der Mann das Spucken ins Gesicht. Er habe bloß ein Spucken in Richtung Boden angedeutet, um Verachtung auszudrücken. Der Richter glaubte ihm diese Version nicht: Völlig plausibel sei die Erzählung der Frau. Sie habe sich auch nicht vor ihrer eigenen Verantwortung gedrückt. Hinzu kommt: Der Mann hat 13 Vorstrafen – unter anderem wegen Beleidigung.
Nun also Urteil Nummer 14: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro soll er zahlen.