Bergbauerschütterungen in Rünthe unzumutbar? – Ein Gutachter soll es nun klären

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Eigentlich hatte Richterin Marie Rocznik die Beteiligten in Sachen Schadensersatz für einen Rünther Hauseigentümer nach Bergbauerschütterungen an diesem Montag (7. Juli) zum nächsten Verhandlungstermin eingeladen. Doch das Amtsgericht Kamen hat diesen Termin abgesagt. Stattdessen hat es hat den Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. Dieter Heiland aus Bochum beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.

Einfach nur idyllisch: die Taubenstraße in Rünthe
Taubenstraße in Rünthe wohnt der Kläger. Dort befand sich auch eine Messstelle für Erschütterungen.

Bergbaubedingte Erschütterungen müssen Menschen nach bisheriger Rechtsprechung als gegeben hinnehmen, die in einer Bergbauregion wohnen. Chancen auf einen Schadensersatz bestehen nur dann, wenn die Erschütterungen in unzumutbarer Weise über das gewohnte Maß hinausgehen. Das hatte die Richterin in dem ersten Verhandlungstermin am 5. Mai den Verfahrensbeteiligten klar gemacht.

Ob die in Rünthe erlittenen Erschütterungen, die nach Aussage der Rechtsanwältin des Klägers zu Angstattacken und Schlafstörungen geführt haben, tatsächlich unzumutbar waren,  soll nun der Gutachter klären. Dieter Heiland ist Lehrbeauftragter an der Universität Bochum und Geschäftsführer des Ingenieursbüros Heiland & Mistler.

Weitere Infos zum ersten Verhandlungstag in diesem Zivilstreit gibt es hier.