Ausraster gegen Polizistin: Schmerzensgeld und Buße

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von Andreas Milk
Der 65-jährige Hartmut G. (Name geändert) aus Bergkamen-Oberaden hatte noch nie vor Gericht gestanden. Sein Strafregister ist leer. Das bleibt es auch – trotz eines Ausrasters, den sich der Rentner gut ein halbes Jahr danach selbst nicht so recht erklären kann und für den er sich nun im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Kamen bei einer 28-jährigen Polizistin entschuldigte. In einer Nacht im vergangenen November hatte G. die junge Frau beleidigt und leicht verletzt.

Die Vorgeschichte: G. hatte mit einigen Schützenbrüdern ordentlich gezecht und sich auf dem Heimweg bei einem Sturz eine Schürfwunde eingehandelt. Eine wohlwollende Nachbarin sah das und rief vorsorglich einen Krankenwagen. Als der eintraf, wollte G. nicht medizinisch behandelt werden, sondern einfach bloß ins Bett und seine Ruhe. Es gab Streit; die Sanitäter riefen zur Unterstützung die Polizei. Als Zeugin vor Gericht sagte die Beamtin, G. sei offensichtlich „stark alkoholisiert“ gewesen und habe in einer Tour gebrüllt. Als eigentlich schon alles geritzt schien und ein Notarzt in Sachen Schürfwunde Entwarnung gegeben hatte, versetzte G. der Polizistin einen Tritt gegen das Schienbein. Folge: ein blauer Fleck. Bei Schichtende sei alles schon wieder gut gewesen, erzählte die Beamtin.

G.s Entschuldigung nahm sie gern an – auch in diesem Punkt: „Alles gut!“ Einfach so ziehen lassen wollte der Richter den Angeklagten aber nicht. Wer Einsatzkräfte beschimpfe und verletze, bekomme im Kamener Amtsgericht Konsequenzen zu spüren. Die sehen nun so aus: Hartmut G. muss der Polizistin 300 Euro Schmerzensgeld zahlen und als Geldbuße weitere 700 Euro an die ADAC-Luftrettung. Insgesamt ein glatter Tausender also – danach wird das Verfahren eingestellt, G. bleibt ohne Vorstrafe. Er versicherte, sich nicht mehr vor Gericht blicken zu lassen – jedenfalls nicht als Angeklagter.