Aus Scham Hartz IV verschwiegen: Diesmal „passt“ die Geldstrafe

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von Andreas Milk
„Dass wir uns so schnell wiedersehen!“ Für den Richter war der 54-jährige Hans B. (Name geändert) aus Bergkamen ein alter Bekannter – erst Ende April hatte B. seine letzte Verhandlung im Kamener Amtsgericht hinter sich gebracht. Nun also ein neuer Termin, knapp fünf Monate später: Diesmal ging es um zwei Flaschen Schnaps, geklaut bei Lidl, Wert: 11 Euro, 18 Cent.

Eine „ganz dumme Sache“ sei das gewesen, gab B. zu. „Ich bin natürlich schuldig.“ Es war am Mittag des 28. Mai. B. sagt, er sollte den Schnaps für einen Mitbewohner mitbringen. Bei Lidl habe er dann gemerkt, dass er kein Geld mitgenommen hatte. Und weil er zu faul gewesen sei, zurück zu laufen und es zu holen, habe er die Flaschen eben unter die Jacke gesteckt und durch die Kasse geschmuggelt.

Hans B. hat eine Menge Vorstrafen, auch Hafterfahrung. Sein Bewährungshelfer erklärte, Alkoholsucht ziehe sich wie ein roter Faden durch das Leben des ehemaligen Bergmanns, der heute von Hartz IV lebt. Bei dem Prozess im April hatte er dem Richter vorgelogen, Rentner zu sein und monatlich rund zweieinhalbtausend Euro zu haben. Das sei aus Scham passiert, gab er beim neuen Termin zu. Folge der Lüge im April war eine viel zu hohe Geldstrafe, die auch rechtskräftig wurde. Grundsätzlich haben sich Geldstrafen nach den Einkommensverhältnissen der Angeklagten zu richten – weshalb Bundesligaprofis fürs Fahren ohne Führerschein schon mal sechsstellige Beträge loswerden können.

Den Diebstahl der Schnapsflaschen ahndete der Richter mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro. Das heißt: Wenn B. die 900 Euro nicht zahlen kann – und davon ist wohl auszugehen -, muss er eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.