Auf Corona-Soforthilfe folgt Betrugsanklage

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von Andreas Milk
Luis H. (Name geändert) ist von Beruf Kraftfahrer, verdient aber in der Region auch Geld als selbstständiger DJ. Mit Jobs als DJ war es im März 2020 aber erst mal vorbei: Corona. H. stellte einen Antrag auf 9.000 Euro Soforthilfe bei der Bezirksregierung. Das Geld kam. Jetzt saß H. als Angeklagter im Kamener Amtsgericht – und zwar wegen Subventionsbetrugs. Das Urteil: eine Geldstrafe von 2.700 Euro.

Die Geschichte wird in nächster Instanz das Landgericht beschäftigen – daran ließ H.s Verteidiger keinen Zweifel: Er will in Berufung gehen. Und der Kamener Amtsrichter ließ erkennen, das sei ihm ganz recht. Es sei gut, für die Zukunft Klarheit zu haben. Das Ganze ist kompliziert. Corona habe „uns alle überfallen“, so der Verteidiger. Und der Richter gestand Luis H. und seinem Anwalt zu, die Regeln zur Gewährung von Hilfe seien durch die Bundes- und die Landesregierung wohl nicht gerade optimal kommuniziert worden.

Der Knackpunkt: Eine Bedingung für die Corona-Soforthilfe war, dass Antragsteller nicht schon „vor Corona“ Zahlungsschwierigkeiten hatten. Genau solche Schwierigkeiten hatte Luis H. aber sehr wohl, und zwar schon Ende 2019. Allerdings argumentierte nun sein Anwalt: Die Geldprobleme – 40.000 Euro „Miese“ – habe H. quasi als Privatmann gehabt; dagegen sei sein DJ-Job bis zum Corona-Lockdown lukrativ gewesen. Das ließ der Richter nicht gelten. H. habe im Antrag an die Bezirksregierung eine falsche Angabe gemacht – ihm müsse klar gewesen sein, dass er sich als Kaufmann nicht in (schuldenfreien) DJ und (verschuldete) Privatperson spalten könne.

Die 9.000 Euro übrigens sind noch weitestgehend vorhanden. H.s Konto unterliegt der Pfändung. Die Sparkasse zahlte ihm monatlich nur einen vergleichsweise geringen Betrag aus.