Im Zusammenhang mit der leider notwendig gewordenen Räumung der Mehrfamilienhäuser an der Töddinghauser Straße wurden die möglichen Nutzer der städt. Notunterkunft u.a. über die geltende Nutzungssatzung informiert. „Insbesondere die genannte Nutzungsgebühr hat bei einigen am Thema Interessierten zu heller Aufregung oder Unverständnis geführt.“ beschreibt Beigeordnete Christine Busch die derzeitigen Beiträge in den sozialen Medien. „Bereits in den Pressegesprächen wie auch in den Gesprächen mit den direkt Betroffenen habe ich deutlich gemacht, dass für jeden Einzelfall eine Lösung gefunden wird.“
Generell sind die Kosten der Unterbringung, die wegen eines Schadenereignisses notwendig werden, eine reguläre Versicherungsleistung. „Insofern kann auch rückblickend für die vergangenen Jahrzehnte festgestellt werden, dass die ja meist unfreiwillige Nutzung der städtischen Einrichtung zu keiner zusätzlichen Belastung für die Betroffenen geführt hat.“
Die Bediensteten des Sozialamtes sind weiterhin mit den aktuell 16 Personen, die auf die Schnelle keine andere Unterkunft finden konnten auch weiterhin und unmittelbar in Kontakt. „Wir sind uns alle dieser prekären Situation bewusst, aber ich bin zuversichtlich, dass wir für die Anliegen und Sorgen nicht nur ein offenes Ohr haben sondern auch eine angemessene Lösung finden“ so Christine Busch weiter.
Hinsichtlich der Eigentumsangelegenheiten bleibt die Immobilienverwaltung der richtige Ansprechpartner und für die Mieterinnen und Mieter weiterhin der jeweilige Wohnungsgeber.
Wenn erste belastbare Erkenntnisse zum weiteren Verlauf vorliegen, wird die Immobilienverwaltung gemeinsam mit der Stadtverwaltung zu einer Eigentümer- und Mieterversammlung einladen. Der richtige Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden, aber die Einladung dazu wird so rechtzeitig erfolgen, dass möglichst viele auch teilnehmen können.
Kühnerts Enteignungspläne für die Zukunft sind in Bergkamen unter zweifelhaften Vorwänden längst Realität.