von Andreas Milk
„Schlampe“, „Wenn ich dich draußen sehe, bring‘ ich dich um“: Das soll die Leiterin einer Bergkamener Kita am Nachmittag des 26. September 2025 zu hören bekommen haben. In der Kita stand Matin L. (Name geändert) vor ihr, Vater eines kleinen Mädchens, das dort betreut wird. Wegen Beleidigung und Bedrohung stand er jetzt in Kamen vor dem Strafrichter.
Am Ende gab es von ihm eine Art Geständnis zweiter Klasse: Matin L. räumte ein, die Vorwürfe könnten zutreffen. Erst hatte er behauptet, es habe sich „nur“ um ein erregtes Gespräch gehandelt, ohne strafbare Entgleisung. Aber sowohl die Aussage der Kita-Chefin als auch die Angaben einer Raumpflegerin waren eindeutig.
Die Vorgeschichte: An jenem Tag konnte die Kita wegen Personalnot kurzfristig nur eine Betreuung der Kinder bis 14 Uhr bieten. Am Vortag hatte es einen Aushang dazu gegeben sowie eine Benachrichtigung an die Eltern per WhatsApp-Gruppenchat. Problem: Matin L.s Frau, die wohl Mitglied der WhatsApp-Gruppe ist, konnte die Nachricht nicht lesen, denn sie lag wegen einer Operation im Krankenhaus. Es wurde also 14 Uhr, ohne dass jemand L.s Tochter abgeholt hätte. Das Kind habe sehr geweint, erinnert sich die Kita-Leiterin. Am Handy der Mutter meldete sich die große Schwester des Kindes, aber auch sie konnte auf die Schnelle nicht helfen. In der Kita wurde schon überlegt, die Polizei um Unterstützung zu bitten. Gegen 16 Uhr kam dann endlich ein Bruder des Mädchens mit seinem E-Roller, schließlich auch Vater Matin, der seine Arbeit vorzeitig verlassen hatte. Dass die Kita-Leiterin offensichtlich „not amused“ war über zwei Stunden Warterei, nahm Matin L. zum Anlass auszurasten. „Mir schlug das Herz bis zum Hals“, erinnerte sich die Frau. Die Raumpflegerin habe neben ihr gestanden und gezittert. Matin L. verzog sich. Und es rückte doch noch die Polizei an – nun nicht mehr, um fürs Kindeswohl zu sorgen, sondern zur Aufnahme einer Anzeige gegen den unbeherrschten Vater.
Für ihn spricht immerhin, dass er an jenem Nachmittag wohl reichlich überfordert war. Vorstrafen hat der 52-Jährige nicht. Und wenn er selbst auch beim Verhandlungstermin bockig war: Seine Frau hatte der Kita-Leiterin schon vorher eine Entschuldigung angeboten, quasi im Namen der Familie.
Der Richter sprach eine Verwarnung aus: Eine Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro) muss Matin L. nur zahlen, wenn er nochmal straffällig wird. Die Verfahrenskosten allerdings zahlt er in jedem Fall. Dazu zählt auch das Honorar für seinen Verteidiger – der durch Nachfragen zu Details versucht hatte, die Aussagen der Frauen vor Gericht in Zweifel zu ziehen.





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