Horror-Nachbar verurteilt: Geldstrafe für Stalker

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von Andreas Milk
Eine Frau (35) bricht im Zeugenstand unter Tränen zusammen und braucht erst mal eine Pause. Ihr Mann (39) spricht mit sich überschlagender Stimme und erklärt schließlich: „Dieser Mann macht uns kaputt.“ Dieser Mann – das ist der 41-jährige Bergkamener Rafael K. (Namen geändert), vor dem Kamener Strafrichter angeklagt wegen Nachstellung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz.

K. und das Ehepaar M. sind Nachbarn. K. wohnt in Bergkamen seit zehn Jahren zur Miete, die M.s haben nebenan vor drei Jahren ein Haus gekauft. Die Anklageschrift gegen K. umfasst Vorfälle zwischen Januar 2023 und Mai 2024. Demnach hat K. Videoaufnahmen gemacht von Frau M. und ihrer Tochter, einem Grundschulkind; er hat mit einer Veröffentlichung auf Pornoseiten gedroht; er hat gesagt: Wenn seine – K.s – Kollegen erst ihren Mann umgebracht hätten, dann gehöre sie ihm. Den Arbeitgeber von Herrn M. soll er angerufen und M. als vorbestraften Gewalttäter verleumdet haben. Ein Annäherungsverbot des Gerichts habe er ignoriert. Der Dauer-Psychostress mit dem Nachbarn löste bei der schwangeren Frau M. Frühwehen und Schlafprobleme aus.

„Alles erfunden“, sagt Rafael K. – er sprach von einer Racheaktion für eine Strafanzeige, die er gegen Frau M. erstattet hatte, nachdem die mit ihrem Auto auf ihn los gefahren sei. Dass er sie penetrant gefilmt hatte, ließ sich allerdings kaum leugnen: Die Aufnahmen wurden auf K.s Handy sicher gestellt. „Ich möchte mich dazu nicht äußern“, so sein knapper Kommentar vor Gericht.

Den M.s – vom Angeklagten selbst der Beleidigung und Bedrohung bezichtigt – fiel es sichtlich schwer, den Gerichtstermin durchzustehen. Kurz nach dem Einzug 2022 sei alles losgegangen, erinnerte sich Herr M.: Der neue Nachbar wirkte aufdringlich. Die M.s gingen auf Distanz. K. ließ sie nicht in Ruhe. M.s Frau ist überzeugt: K. will Macht über sie und ihren Mann ausüben. Darum habe er die Aufnahmen auch nicht heimlich gemacht, sondern ganz offen. „Innerlich bin ich kaputt.“ Sie rang sichtlich um Fassung, als der Richter ihr Bilder zeigte, die offenbar doch ohne ihr Wissen entstanden waren.

Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah Machtausübung als ein zentrales Motiv des Angeklagten. Der habe auf „bösartige Art und Weise“ gehandelt. Acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, seien angemessen. K. saß schon einmal in Haft. Aber das liegt rund zehn Jahre zurück.

Der Richter urteilte anders: Er verhängte eine Geldstrafe. 90 Tagessätze à 15 Euro soll der Bürgergeld-Bezieher zahlen. K. kann in Berufung gehen. Das wird er wohl auch tun, nachdem er im Kamener Amtsgericht mit dem Anliegen abgeblitzt ist, noch Zeugen aus der Nachbarschaft zu laden: Sie könnten bestätigen, dass er sich korrekt verhalten habe.

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