NRW-Fluthilfen für Unternehmen starten am 17.9.: IHKs helfen bei der Antragstellung

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Mit den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat sowie der heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den Wiederaufbau ist der Weg für die Fluthilfen für Unternehmen, Private und die öffentliche Infrastruktur frei. Ab dem 17. September können Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Unwetters beantragen.

„Damit ist der erste, wichtigste Schritt getan“, kommentiert Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW. „Auch wenn die Unternehmen zunächst die Anträge bearbeiten müssen, gewinnen Sie nun Sicherheit über die Finanzierung Ihres Wiederaufbaus. Dass das Verfahren acht Wochen nach der Katastrophe nun schnell anläuft, ist psychologisch nicht zu unterschätzen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer wollen ins Handeln kommen und die Schockstarre überwinden“, so Stoffels. „Nun wird es darauf ankommen, dass die Anträge schnell er- und bearbeitet werden. Die Industrie- und Handelskammern wie auch die anderen Kammern werden ihre Mitgliedsunternehmen aktiv bei der Antragsstellung unterstützen.“

Mitgliedsunternehmen erhalten bei ihrer Industrie- und Handelskammer Hilfe bei der Antragsstellung, Beratung sowie alle wichtigen Informationen. Im Antragsverfahren unterstützen die IHKs durch eine Vorprüfung und sichern so eine schnelle Bearbeitung bei der NRW.Bank als zuständige Bewilligungsstelle.

Informationen und Unterlagen finden Sie bei der NRW.Bank unter: www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/

Die Landesregierung NRW stellt unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe Informationen zu den Aufbauhilfen und zum Verfahren bereit.