Bildungs- und Teilhabepaket: Kreis kümmert sich auch um Asylbewerber

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Der Kreis kennt sich aus bei der Leistungsgewährung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Deshalb kümmert er sich demnächst im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit auch um anspruchsberechtigte Asylbewerber.

Durch eine neue, am 1. März in Kraft getretene Änderung haben alle vom Asylbewerberleistungsgesetz erfassten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vom ersten Tag ihres Aufenthaltes in Deutschland an einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. So soll Ausgrenzung im täglichen Leben möglichst vermieden werden.

Beim Mittagessen dabei sein

Das Recht auf finanzielle Unterstützung gilt beispielsweise für die Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte, für die Teilnahme an Klassenfahrten oder auch für das Schulstarterpaket. So soll Ausgrenzung vermieden werden.

Die Leistungsgewährung ist eigentlich Angelegenheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Kreis hatte jedoch bereits 2011 seine Bereitschaft signalisiert, die Aufgabe für die Städte und Gemeinden mit zu erledigen, wenn das Asylbewerberleistungsgesetz wie nun geschehen geändert würde.

Städte und Gemeinden für Aufgabenübertragung

In den letzten Wochen haben alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihr Interesse an einer Aufgabenübertragung auf den Kreis deutlich gemacht. Nach der inzwischen erfolgten Zustimmung des Kreistages geht es nun um den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, der die Bezirksregierung zustimmen und die auch formal durch Ratsbeschlüsse bestätigt werden muss.

Auch Kostenfrage wird geregelt

Geregelt werden muss außerdem die Kostenübernahme. Favorisiert wird hier die Umlagevariante, da der finanzielle Aufwand der Städte und Gemeinden 2015 bei 54.000 Euro (395 Anträge) lag, während der Kreis knapp 3,4 Millionen Euro (knapp 8.570 Anträge) aufwandte.