von Andreas Milk
Auch Ladendiebstahl kann einen ins Gefängnis bringen. Der 27-jährige Bergkamener Marcel G. (Name geändert) hatte Ende März bei Netto zugelangt: Lebensmittel für 38 Euro und 76 Cent steckte er in seinen Rucksack und passierte die Kasse, ohne zu zahlen. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, erklärte er jetzt vor dem Kamener Strafrichter. Der verurteilte G. zu zwei Monaten Haft. Angesichts von G.s Vorgeschichte sei das noch „die unterste Grenze“.
Marcel G. hat in seinem Leben schon rund drei Jahre „gesessen“. Überwiegend waren das Jugendstrafen. Vor der Verhandlung in Kamen saß er seit Mitte September in einer JVA, denn er hatte einen ersten Termin ignoriert, sodass ein Haftbefehl erging. Ganz „nebenbei“ verbüßte er bei dieser Gelegenheit eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe: Er hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt.
Die relativ kurze Zeit im Erwachsenenknast habe ihn beeindruckt, sagte G.: Er habe „keine Lust, da zu enden“. Als die Sache im Netto passierte, sei er in einem Tief gewesen – seine Partnerin sei mitsamt ihrer beiden gemeinsamen Kinder ausgezogen, und Geld habe er gerade nicht gehabt. Inzwischen habe er eine neue Freundin, die zu ihm halte. Tatsächlich saß die junge Frau im Zuschauerraum des Gerichts.
Die Haftstrafe für den Ladendiebstahl nahm G. mit Verständnis auf: „Ich hab‘ den Mist ja auch gebaut.“ Erfreulich für ihn: Er durfte das Amtsgericht als freier Mann verlassen. Denn noch sind die zwei Monate Haft nicht rechtskräftig. Es könnten weitere 15 Monate dazu kommen. Das nämlich ist das Strafmaß eines Bewährungsurteils, das vor einiger Zeit in einer anderen Sache über Marcel G. gesprochen wurde.