von Andreas Milk
Einmal war es die Linie R 13, einmal war es die R 82: In Kamen und in Bergkamen war der Azubi Timo F. (Name geändert) in VKU-Bussen beim Schwarzfahren erwischt worden. Jetzt saß er als Angeklagter in Kamen vor dem Amtsrichter – und wunderte sich: Das geforderte Geld habe er doch überwiesen – wozu also noch ein Prozess? Der Richter erklärte ihm, das Erschleichen von Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln sei nun mal eine Straftat. Daran ändere die Zahlung eines „erhöhten Beförderungsentgelts“ nichts.
Im Fall von Timo F. ging es sogar um versuchten Betrug. Er soll einem Busfahrer beim Einsteigen ein Ticket gezeigt und so den Eindruck erweckt haben, alles sei in Ordnung. Bloß: Ein Kontrolleur im Bus stellte später fest, das Ticket war gar nicht entwertet. Der Busfahrer war also gezielt getäuscht worden.
Timo F. hatte schon als Heranwachsender – das heißt, vor dem 21. Geburtstag – drei Vorstrafen gesammelt, allesamt wegen kleinerer Delikte. Fürs doppelte Schwarzfahren bekam er jetzt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro. Dazu gab es den Rat des Richters, keinen Mist mehr zu bauen. Jetzt, als „richtiger“ Erwachsener, müsse er damit rechnen, dass Strafen gegen ihn rasch härter ausfallen können.