von Andreas Milk
Günstig einkaufen – eine feine Sache. Aber wer es übertreibt, kann auch mal vorm Strafrichter landen. Schon mehrfach wurden am Amtsgericht in Kamen Leute verurteilt, die bei Ikea die SB-Kasse austricksen wollten. Jetzt war es wieder so weit – und ein als Zeuge geladener Ladendetektiv erklärte: Etwas derart Dreistes habe er noch nicht im (ehemals) „unmöglichen Möbelhaus“ erlebt.
Angeklagt waren in dem Verfahren zwei Frauen. Im Kamener Ikea-Haus hatten sie zwei Wagen voller Waren zum SB-Scanner gerollt: 13 Artikel insgesamt, die – wie sich später herausstellte – unterm Strich 443 Euro gekostet hätten. Das Kassendisplay zeigte aber nur 5,20 Euro an. Die Erklärung: Auf allen 13 Artikeln klebten Preisetiketten für Teelichter.
Vom Detektiv zur Rede gestellt, sagten die Frauen damals, mit den falschen Etiketten hätten sie nichts zu tun: Irgendwer müsse die da drauf gepappt haben. Auf dem Weg zu seinem Büro sollen sie einen Fluchtversuch gemacht haben. Zu dem Gerichtstermin kamen sie nicht.
Das war aber kein Problem – jedenfalls nicht für den Richter. Er erließ Strafbefehle über jeweils 1.500 Euro. Sie werden den – nicht vorbestraften – Frauen in den kommenden Tagen zugestellt. Die beiden können entweder zahlen – oder Einspruch einlegen. Tun sie Letzteres, gibt es nochmal einen Termin vor Gericht. Ignorieren sie auch den, wird der Einspruch verworfen.
Die Erfahrung des Richters zeigt: Die große Mehrheit der Entscheidungen per Strafbefehl wird akzeptiert. Denn die meisten Angeklagten sind froh, die lästige Sache ohne viel Aufhebens erledigen zu können.