Städtische Unterkunft: Zwei Männer, ein Zimmer – ein Gerichtsprozess

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von Andreas Milk
Ein etwas älterer Mann (50) und ein jüngerer (23); der eine schwer krank und ruhebedürftig, der andere gesund und unterhaltungsbedürftig; beide gemeinsam im selben Zimmer in einer städtischen Unterkunft an der Erich-Ollenhauer-Straße: Das ging nicht gut. Der ältere Mann – Alex B. (Namen geändert) – stand deshalb jetzt wegen Beleidigung und Bedrohung in Kamen vor dem Strafrichter. Er stammt aus Armenien, ist ukrainischer Staatsbürger und lebt seit März 2022 in Deutschland.

Er soll zwischen Februar und April dieses Jahres den jüngeren Davit M. übel beschimpft und ihm mit Vergewaltigung gedroht haben. „Du wirst nachts nicht schlafen“, soll er zu M. gesagt haben. Alex B. behauptet: Es war eher andersrum. Davit M. habe ihn nachts nicht zur Ruhe kommen lassen. M. habe das Licht angemacht, Musik auf dem Handy abgespielt. Es seien noch andere Schikanen im Alltag dazu gekommen. Kurz: Die beiden Männer kamen nicht miteinander klar. Alex B. sagt, er habe einen Hirntumor. Davit M. sagt, er habe wegen B. psychische Probleme gekriegt – denn B. habe im Schlaf geschrien.

Angesichts der Bedingungen, unter denen die Männer wohnten, sei er schon fast dankbar, dass es „nur“ zu Beleidigungen kam und nicht zu körperlichen Attacken, meinte der Richter. Er verurteilte Alex B. zu einer Geldstrafe auf Bewährung, korrekt ausgedrückt: Er verwarnte ihn unter Strafvorbehalt. Das bedeutet: B. muss 200 Euro Geldstrafe zahlen, wenn nochmal etwas passiert. Drei Vorstrafen wegen Sachbeschädigung und Diebstahls gibt es immerhin schon.

Übrigens: B.s Widersacher Davit M. hat inzwischen eine eigene Wohnung in Dortmund.