Zoff in Notunterkunft: Strafe für Kopfstoß

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von Andreas Milk
Menschen verschiedener Nationalität und Wesensart teilen sich lange Zeit eine Wohnung: Dass da Konflikte entstehen, liegt nah. Der handfeste Streit in der Nacht zum 27. April 2023 in einer Notunterkunft an der Erich-Ollenhauer-Straße führte jetzt zu einem Termin vor dem Kamener Strafrichter. Bachodur R. (26, Namen geändert) war angeklagt wegen Körperverletzung und Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Geschädigter war damals Dmitri W. – fast doppelt so alt wie R., deutlich stabiler und kräftiger.

Möglich, dass er Bachodur R. eine Weile genervt und schikaniert hatte – zum Beispiel, weil R. in der gemeinsam genutzten Küche mal das Licht an ließ. So soll es auch am späten Abend des 26. April 2023 gewesen sein. Laut Anklage beleidigte R. seinen Widersacher daraufhin mit den Worten, W. sei „kein Mensch“. Dazu verpasste er ihm einen Kopfstoß. Was aber schwerer wiegt: R. soll noch zwei Freunde auf Dmitri W. angesetzt haben. Die tauchten im Laufe jener Nacht auf, klopften sehr bestimmt bei W. an die Tür und verprügelten ihn, nachdem er aufgemacht hatte. Folgen waren unter anderem ein Riss in der Wange und ein lädierter Gesichtsknochen. Er sei auch gewürgt worden, berichtete Dmitri W.: Zeitweise habe er keine Luft mehr gekriegt. Irgendwann verschwanden die Schläger. W. rief die Polizei. Bachodur R. und Dmitri W. wohnten nach dem Zwischenfall noch einige Monate in der Unterkunft. Es passierte aber nichts Gravierendes mehr.

Nicht nachzuweisen war im Prozess der Anklagepunkt der Anstiftung zur Gewalt: Immerhin könnte es sein, dass R. seine beiden Freunde nur gebeten hatte, Druck auf W. auszuüben, damit der ihn künftig in Ruhe ließe. Die Polizei um Hilfe zu bitten, schien für R. keine Option: Er sagt, er habe nicht als Verräter dastehen wollen. Verurteilt wurde er letztlich „nur“ für den Kopfstoß: 40 Tagessätze à 20 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Denn auch wenn Dmitri W. ihn wohl manches Mal gepiesackt habe: In einer Notwehrsituation sei Bachodur R. nicht gewesen, befand der Richter.

 

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