Wüterich verurteilt: Geldstrafe für Dauerschimpfer

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von Andreas Milk
Es war ein schöner Sonntagnachmittag, und in der Nähe des Bergkamener Stadtmuseums waren allerhand Leute bei bester Stimmung unterwegs – aber dann passierte die Sache mit Bogdan K. (44, Name geändert). Nachdem er einen (Bagatell-)Unfall verschuldet hatte, setzte er zu einer Schimpfkanonade sondergleichen an. 18 Minuten soll sie gedauert haben. Ausführlich erörtert wurde die Sache jetzt vorm Kamener Strafrichter. K. war der fahrlässigen Körperverletzung und der Beleidigung angeklagt.

An jenem 20. August 2023 wollte Bogdan K. mit seinem Auto von der Straße Auf den Sieben Stücken in die Jahnstraße einbiegen. Auf der Jahnstraße war ein Pärchen auf Rädern unterwegs – sie vorneweg, er hinterher. Die Frau ließ Bogdan K. noch passieren. Den Mann hatte er aber nicht auf dem Schirm: K. fuhr an, es kam zum Zusammenstoß, der Radfahrer stürzte auf die Motorhaube von K.s Wagen und verletzte sich leicht. Ärzte attestierten später Prellungen an Unterarm und Knie.

Ein Unfall, der wohl jedem passieren könne, befand der Richter. Und wäre es dabei geblieben – das Verfahren wäre wohl eingestellt worden. Das Problem: Während die unversehrt gebliebene Frau – von Beruf ausgerechnet Polizistin – mit Zeugen sprach und für Beweissicherung sorgte, ließ Bogdan K. eine Fülle von Beschimpfungen gegen sie hören. „Blöde Kuh“ und „dumme Schlampe“ waren davon noch die harmloseren. Ein Zeuge – selbst mit seinem Sohn rennradelnd unterwegs und dem verletzten „Kollegen“ zur Hilfe geeilt – empfand K.s Auftreten als bedrohlich: „Aggressivität lag in der Luft.“ Die Polizistin erklärte, sie sei ganz froh gewesen, dass sie in der Situation noch ihren Fahrradhelm trug.

Immerhin: Im Prozess legte Bogdan K. ein Geständnis ab. Auch eine Entschuldigung an die Unfallbeteiligten ließ er hören – was ihm sichtlich schwer fiel. Vergangenes Jahr, kurz vor dem Vorfall in Bergkamen, hatte er schon mal einen Strafbefehl wegen Körperverletzung bekommen. Verurteilt wurde er auch diesmal wieder zu einer Geldstrafe: 60 Tagessätze in einer Höhe von je 20 Euro. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Wäre K. nicht im Beruf auf die Fahrerlaubnis angewiesen, wäre das Fahrverbot wohl länger ausgefallen. Nun soll es ein Denkzettel sein – K. aber nicht den Job kosten.