Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Freitag, den 04.03.2022 wieder mithilfe der 3G-Vorschrift geregelt. Zutritt ist für vollständig immunisierte oder getestete (max. 24 Std. alter Schnelltest bzw. max. 48 Std. alter PCR-Test) Personen möglich.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr.
Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine.
Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.
Weitere Infos finden Sie unter www.gsw-freizeit.de