Vorsicht! Lautes „Buh“ kann eine fahrlässige Körperverletzung sein

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Vorsicht! Ein plötzlich lautes „Buh“ kann eine fahrlässige Körperverletzung sein und ein Ermittlungsverfahren der Polizei nach sich ziehen – auch am Vielchendienstag.

Total erschreckt und dann ihn Ohnmacht gefallen ist eine 22 Jahre alte Frau am Dienstag um 20 Uhr auf dem Schwarzen Weg  in Hamm bei einem Spaziergang mit ihrem Mann. Aus einem blauen Corsa schrien zwei Mädchen “ BUH “ , als er genau in Höhe der Spaziergänger war. Das Auto näherte sich von hinten und hatte ein Hammer Kennzeichen. Der Corsa, der mit vier Frauen besetzt war, fuhr dann weiter. Die Frau wurde mit einem Rettungswagen in ein Hammer Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Die Polizei sucht nun die Fahrerin des Opel Corsa, da der Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung besteht. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter Telefon 9160 entgegen. (bs)