Von Sperrfrist zu Sperrfrist – und mit dem Jaguar in einen Volvo

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von Andreas Milk
Der Jaguar gehörte ihm noch nicht so richtig – aber der 51-jährige Bergkamener Jürgen K. (Name geändert) baute mit dem schicken Wagen schon mal einen Unfall. Dabei hatte er rund 0,9 Promille Alkohol im Blut. Vor dem Amtsgericht in Kamen warf ihm die Staatsanwaltschaft jetzt fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Der Unfall passierte am Nachmittag des 5. Juli in Bergkamen auf der Kampstraße, am Kreisel Schulstraße. K. war mit dem Jaguar unterwegs auf Probefahrt: Er wollte den Wagen kaufen, vorher aber noch damit zum TÜV. Dazu kam es nicht mehr. Am Kreisel krachte Jürgen K. in einen vor ihm wartenden Volvo. Schadenshöhe: knapp 3.000 Euro.

„Ich hab‘ einen Fehler gemacht“, gab K. im Prozess zu. Drei Krombacher habe er vor der Tour auf nüchternen Magen getrunken und sich noch fahrtüchtig gefühlt.

Der Schaden an dem Volvo ist nach Angaben seines Besitzers bis heute nicht reguliert. Dazu hätte der damalige Jaguar-Halter den Unfall an seine Versicherung melden müssen – tat das aber wohl nicht. Mittlerweile gehört der Jaguar tatsächlich Jürgen K. – bloß hat der seit dem Unfall keinen Führerschein mehr. Er will seine Neuerwerbung nun weiter verkaufen.

Auch die nächsten zwölf Monate wird er ohne Führerschein auskommen müssen. Neben dieser Sperrfrist verhängte der Richter eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro. K.s Geständnis wertete der Richter positiv. Negativ dagegen: eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Erst vor gut einem Jahr – im Oktober 2018 – hatte Jürgen K. nach Ablauf der Sperrfrist seinen vorerst letzten Führerschein ausgehändigt bekommen.