VHS-Info zum Betreuungsrecht: Wenn die Eltern nicht mehr entscheiden können

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Ein Unfall oder eine unerwartete Erkrankung können dazu führen, dass unsere Angehörigen nicht mehr selbst entscheiden können. Wer kann dann die gesetzliche Vertretung übernehmen? Wie ist der weitere Ablauf? Häufig denken wir, dass es ein „naturgegebenes“ Gesetz ist, dass die nahen Angehörigen die Entscheidungen treffen können. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Falls man nicht vorgesorgt hat, wird eine rechtliche Betreuung erforderlich. Aber was erwartet mich als „rechtlicher Betreuer“? Welche Rechte und Pflichten kommen auf mich zu, wenn ich meine Eltern, meine Kinder oder meinen Ehemann vertreten muss?

Christoph Straub von der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. geht am 26. März ab 19 Uhr im Treffpunkt auf die Fragen der Vertretungssituation und den daraus resultierenden Aufgaben, die auf den familiären oder auch rechtlichen Betreuer zukommen, ein. Der Ablauf ab Anregung einer Betreuung bis zur Bestellung als Betreuer wird beleuchtet. Dabei sollen die Besonderheiten (Stellung des Betreuers, Aufgabenbereiche, Einwilligungsvorbehalt, betreuungsgerichtliche Genehmigungen) besonders unter die Lupe genommen werden.

Auch wenn Sie bereits als Betreuer bestellt oder sich über mögliche Alternativen informieren möchten, sind Sie herzlich eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen.

Die Veranstaltung (Kursnummer Y1001) findet in Kooperation mit der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. am 26. März, von 19:00 bis 20:30 Uhr im Volkshochschulgebäude „Treffpunkt“ statt und ist kostenlos.

Anmeldungen nimmt das VHS-Team persönlich während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr im Volkshochschulgebäude „Treffpunkt“, Lessingstr. 2, 59192 Bergkamen, entgegen. Eine Anmeldung per Telefon ist unter der Rufnummer 02307 / 284952 oder 284954 möglich. Online können Interessierte sich jederzeit über vhs.bergkamen.de oder www.bergkamen.de anmelden.