von Andreas Milk
Zwei mutmaßliche Täter auf der Anklagebank, die alles abstreiten – zwei mutmaßlich Geschädigte, die als Zeugen nichts Handfestes von sich geben, womöglich aus Angst. Mit dieser Ausgangslage hatte es der Jugendrichter zu tun: Es ging um eine gefährliche Verfolgungsfahrt am 4. Juli vorigen Jahres in Bergkamen auf der Landwehrstraße. Hintergrund soll die Fehde zwischen einer Kamener und einer Bergkamener Jugendgruppe sein. Aber Genaues weiß man nicht: Er habe „viel Dünnschiss gehört“, stellte der Richter fest, nachdem er mit Zeugen gesprochen hatte.
Rückblende: An jenem Sommerabend war Abiparty in der Kamener Stadthalle. Die Angeklagten aus Kamen – heute beide 20 Jahre alt – wollten mit ihren Autos hin fahren. Sie starteten in Bergkamen. Auf dem Weg nach Kamen sollen sie gemeinsam mit einem unbekannten Dritten das Auto eines Bergkameners regelrecht in die Zange genommen und ausgebremst haben. Der „Gegner“ wurde zwischendurch sogar zum Anhalten genötigt, jemand stieg aus, von einem Teleskopschlagstock ist die Rede, der Bergkamener habe „Angst um sein Leben“ gehabt – das alles steht in der Anklage gegen die Kamener, basierend auf Aussagen des Bergkameners später bei der Polizei. Die hatte an dem Abend einen Notruf bekommen. Eine Streife stoppte zwischen Bergkamen und Kamen sowohl das Auto des Bergkameners als auch den Wagen eines angeblichen Verfolgers. Der habe sich freundlich und entspannt gegeben, sagte jetzt vor Gericht eine Polizistin. Es schien, als wisse er nicht, was die Beamten von ihm wollen.
Fünf junge Männer saßen insgesamt im Auto des bedrängten Bergkameners. Zwei von ihnen hörte der Richter sich an – Ergebnis: besagter „Dünnschiss“. Die beiden wurden wenig konkret, gaben an, sich nicht erinnern zu können. Mit den weiteren geladenen Zeugen probierte der Richter es gar nicht erst: Sie wurden gleich wieder entlassen.
Und auch dem Vertreter der Staatsanwaltschaft blieb kaum etwas anderes übrig als ein Antrag auf Freispruch: Ein „wahrscheinlich“ reicht nicht für eine Verurteilung aus, es muss schon Gewissheit her. Im Zweifel für die Angeklagten – der Freispruch kam prompt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.


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