von Andreas Milk
Der 64 Jahre alte Handwerker im Ruhestand redete nicht drum rum. Im Juli und August 2020 hatte er in Kamen und in Bergkamen Unfallflucht begangen – und das gab Werner K. (Name geändert) beim Termin vor dem Kamener Strafrichter zu. Die Geldstrafe fiel hoch aus. Das lag vor allem an K.s Vorstrafen: 17 haben sich angesammelt seit den 1980er Jahren – neben Betrugstaten auch immer wieder Verkehrsdelikte.
Am späten Nachmittag des 5. Juli nun war K. mit seinem Audi in zwei geparkte Wagen an der Danziger Straße in Kamen gekracht. Schaden: rund 15.000 Euro. Statt sich darum zu kümmern, verschwand er. Am frühen Abend des 19. August traf es dann die Firma Fluhme an der Fritz-Husemann-Straße in Bergkamen. Mit einem geliehenen Transporter – K. wollte Sachen in seine Wohnung bringen – rauschte er in den Zaun. Schaden: rund 1.000 Euro.
Ihr Mandant könne sich sein Verhalten im nachhinein nicht erklären, sagte K.s Anwältin. Sie sprach von „Augenblicksversagen“. Es gibt den Verdacht, K. könnte getrunken haben: Zeugen hatten bei der Polizei von auffälligem Fahrverhalten erzählt; der Fluhme-Zaun steht einige Meter von der Fahrbahn entfernt, also nicht so, dass man ohne weiteres hinein geraten könnte. Nachweisen ließ sich eine Trunkenheit aber eben nicht. Die Anwältin erklärte, Werner K. werde sich dazu nicht äußern.
Dass er die Unfallflucht eingestand, ersparte dem Gericht die Ladung von Zeugen – (nicht nur) in Corona-Zeiten eine gute Sache. Der Schaden ist längst von der Versicherung beglichen. Das Urteil: 150 Tagessätze à 25 Euro – macht 3.750 Euro. Dazu kommt eine Geldbuße von zwei Mal 59 Euro für die beiden Unfälle als solche – denn die gelten als Ordnungswidrigkeit durch Unachtsamkeit. Dazu wurde eine Führerscheinsperre von einem Jahr verhängt.