Marihuana-Kunde war ein V-Mann: Geldstrafe

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von Andreas Milk
Am Nachmittag des 20. April 2020 verkaufte Erdal M. (Name geändert) einem Mann in der Bergkamener Ebertstraße rund zehn Gramm Marihuana für einen Hunderter. Dieser Mann war eine „polizeiliche Vertrauensperson“ – ein V-Mann. Der Drogenhandel war also von der Kripo provoziert worden. Erdal M. stand jetzt in Kamen vor dem Amtsrichter.
Viel sagen wollte er zu der Angelegenheit nicht. Nur so viel: Es stimmt. Zu Hintergründen – das heißt vor allem: zu seiner Bezugsquelle – schwieg Erdal M.: „Ich hab‘ Scheiße gebaut“ – fertig.

Das Vorstrafenregister des 25-Jährigen ist leer. Und wäre es nicht um einen Verkauf gegangen, sondern um einen Kauf für den Eigenbedarf, dann wäre vielleicht sogar eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Buße in Frage gekommen. Da M. aber mit dem Stoff gehandelt habe, scheide diese Möglichkeit aus, so der Richter.

Er verurteilte M. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 Euro. M. schien erleichtert, dass es nicht schlimmer kam: Er erklärte sofort, die Entscheidung zu akzeptieren.