Ukrainische Flüchtlinge: Hilfe bei einer privaten Aufnahme

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Wer einen geflüchteten Ukrainer oder eine Familie bei sich privat aufgenommen hat, fragt sich vielleicht, wie es nun weitergeht. Grundlegende Regeln sind vom Bund in dieser Woche an die Kommunen weitergereicht worden. Klar ist jetzt, welche Schritte zu gehen zu sind, um zum Bespiel auch Leistungen beantragen zu können.

Ankommen und Anmelden
Ukrainische Staatsangehörige können mit biometrischem Pass visumsfrei in die Europäische Union, also auch nach Deutschland, einreisen. Ist die Einreise geschafft und zum Beispiel privat eine Unterkunft bezogen, sollten sich die Geflüchteten bei der jeweiligen Kommune anmelden.
 
Aufenthaltstitel beantragen
Der zweite Weg sollte spätestens bis zum 23. Mai in die Ausländerbehörde des Kreises Unna führen, um dort eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Diese gilt zunächst für ein Jahr, kann dann aber um weitere zwei Jahre verlängert werden. Mitzubringen sind der biometrische Pass (oder sonstige Ausweisdokumente), Passfoto, Meldebescheinigung (wird von der Kommune erstellt) und der ausgefüllte Antrag (ist unter www.kreis-unna.de/ukraine zu finden). Mit diesen neuen EU-Regelungen müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich.

Leistungen beantragen
Sofern Bedarf besteht, können nach der Anmeldung bei der Kommune und mit der ausgestellten Aufenthaltserlaubnis Leistungen beim Sozialamt vor Ort beantragt werden. Aber auch die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wird unbürokratisch ermöglicht.

Das Bundesinnenministerium gibt Tipps und antwortet auf häufig gestellte Fragen unter www.bmi.bund.de. Häufig gestellte Fragen werden auch unter www.kreis-unna.de/ukraine beantwortet. Dort gibt es auch hilfreiche Tipps und Links für Menschen, die helfen möchten. PK | PKU