Stadtrat verabschiedet mit großer Mehrheit den Doppelhaushalt 2022/23
Mancher erfahrener Beobachter der Bergkamener Politik hatte befürchtet, dass es am Donnerstag zu einer Marathonsitzung des Bergkamener Stadtrats kommen wird. Immerhin lieferten erstmals sechs Fraktionsvorsitzende ihre Haushaltsrede ab. Hinzu kamen 41 Zusatzanträge aus den Fraktionen zum Entwurf des neuen Doppelhaushalts 2022/23.
Ganz so schlimm wurde es nicht. Es war nur ein Halbmarathon über 4 ½ Stunden, die von Corona bedingten Lüftungspausen für den Ratssaal unterbrochen wurden. Hauptgrund für die effektive Bearbeitung einer mehr als fünfseitigen Tagesordnung waren vorab zwei Absprachen zwischen den Fraktionen: Keine Haushaltsrede sollte länger als 15 Minuten sein und es sollte auch nicht mehr über jeden Antrag einzeln diskutiert werden.
„Sieger“ bei den Abstimmungen war die SPD. Ihre acht Anträge wurden mit Mehrheit vom Stadtrat beschlossen. Da werden es die Sozialdemokraten verschmerzen, dass sie beim FDP-Antrag, die Stadt möge doch für mehr Ladestation für E-Autos sorgen, von den anderen Fraktionen überstimmt wurden. Die SPD hat diesen Antrag abgelehnt. Es war am Donnerstag übrigens das erste Mal seit „Menschengedenken“, dass der Stadtrat etwas gegen den Willen der SPD beschlossen hat.
Den mit 1 Mio. Euro wohl „teuersten“ Antrag hatte die CDU gestellt. Dieses Geld soll die Stadt für den Ankauf von „Schrottimmobilien“ bereithalten. Die Union hatte in ihren Antrag in der Sitzung des Stadtrats auf Anregung der Grünen „Flächen“ aufgenommen. Ziel soll es sein, die so gewonnenen Flächen einer positiven Stadtentwicklung zuzuführen. Wenig Gegenliebe fand die CDU allerdings für ihren Antrag, auf den geplanten Ankauf von Anteilen an der UKBS für rund 4 Mio. Euro zu verzichten.
Dass Klimaschutz eine wichtige Rolle in der Politik spielt, spiegelt sich auch darin wider, dass zu diesem Thema von den Fraktionen eine Reihe von Anträgen gestellt wurde. So beschloss der Stadtrat unter anderem auf Antrag der Grünen die Erhöhung des Budgets für Klimaschutzmaßnahmen auf 200.000 Euro.
Richtig schwer hatten es die Anträge von den LINKEN und BergAUF Mehrheiten im Rat zu finden. Allein DIE LINKE fand zwei Mal Gehör. Für ihre Forderung nach einem Förderprogramm zur Beseitigung von „Schottergärten“ hatte sie sich mit der SPD zusammengetan. Der zweite angenommene Antrag betrifft die Begrünung von Bushaltestellen.
Einige Anträge von Fraktionen, die ursprünglich für die Haushaltsplanberatung gedacht waren, tauchten in der Ratssitzung als Einzeltagesordnungspunkt auf. Dazu gehört die Forderung der CDU nach einer kostenlosen Sperrmüllabfuhr pro Haushalt und Jahr. Dieser Antrag wurde allerdings vertragt, weil unter anderem vorher bereits die neuen Müllgebühren vom Rat beschlossen würden. Denn natürlich wäre solch eine Müllabfuhr nicht „kostenlos“, sondern müsste von allen Müllgebührenzahler bezahlt werden.
Zu den ausgelagerten und letztlich abgelehnten Anträgen zählten auch die Einrichtung eines Waldkindergartens (BergAUF) und die Schaffung einer Wasserstofftankstelle.
Letztlich wurde der neue Doppelhaushalt 2022/23 mit großer Mehr durch den Stadtrat auf den Weg gebracht.
Stadtrat setzt die neuen Gebühren für Müll, Abwasser und Straßenreinigung fest
Mit Mehrheit hat am Donnerstag der Stadt die von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen und leider auch höheren Gebühren für Müll, Abwasser und Straßenreinigung beschlossen. Die neuen Gebühr3ensätze treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Unverändert sind hingegen die Steuern geblieben. Das gilt insbesondere für die Grundsteuer B.
Im neuen Jahr werden für Restmüllabfuhr für die graue 60-Liter-Tonne 139,20 Euro fällig. Das sind 5,22 Prozent mehr als 2021. Für Single- oder 2-Personen-Haushalte könnte es sich lohnen, ihre Müllmenge genauer zu betrachten. Denn sie können jetzt auch auf einen monatlichen statt eine vierzehntägigen Abfuhrrhythmus wechseln. Dann kostet die 60 Liter-Tonne nur 69,60 Euro und die 80 Liter-Tonne 92,80 Euro. Bei den übrigen Gefäßgrößen wird der Preis ebenfalls um 5,22 Prozent angepasst.
Die Abfuhr der Biotonne wird um 4,73 Prozent teurer. Beim 60 Liter-Gefäß sind beispielsweise 2,40 Euro zusätzlich. Zu zahlen sind dann im nächsten Jahr 53,10 Euro. Die Abfuhr der 120- und 240-Liter-Gefäße kostet dann 106,20 bzw. 212,40 Euro.
Die Abwasserentsorgung kostet im Jahr 2021 für Schmutzwasser 4,24 Euro pro verbrauchten Kubikmeter Frischwasser und für das Niederschlagswasser 1,81 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche.
Prozentual am stärksten ziehen mit 21 Prozent die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst an. Hierfür berechnet die Stadt künftig 3,52 Euro pro laufenden Meter. In Summe spielt dieser Posten in den Betriebskostenabrechnungen eine untergeordnete Rolle.
Erneute Bürgerbeteiligung an den Planungen für das Erdbeerfeld in Oberaden im Internet
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ ausnahmsweise nicht in Form einer Bürgerversammlung stattfinden. Stattdessen werden alle relevanten Planunterlagen vom 29.11.2021 bis einschließlich 5.12.2021 auf der Internetseite http://www.stadtplanung-bergkamen.de unter „aktuelle Beteiligung“ zur Einsicht bereitgestellt. Zu den Planunterlagen können auf dieser Internetseite zudem Stellungnahmen in digitaler Form abgegeben werden.
Ergänzend hierzu wird im oben genannten Zeitraum eine Einsicht in die Planunterlagen beim Amt für Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, Zimmer 517 angeboten. Hierfür ist im Vorfeld ein Termin unter der Rufnummer 02307 965-423 sowie der Emailadresse s.wiese@bergkamen.de zu vereinbaren. Die Planunterlagen können während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Im Rahmen der Einsichtnahme besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können zudem Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.
Zur Deckung des Wohnbedarfs in Bergkamen-Oberaden wird auf der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche östlich der Hermann-Stehr Straße in zentraler Lage ein neues Wohngebiet entstehen. Ziel des Bebauungsplans Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ ist daher die Realisierung einer aufgelockerten Wohnbebauung mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern. Zudem ist innerhalb des Gebietes die Anlage einer Grünachse mit einem Schwerpunktspielplatz vorgesehen.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in der Sitzung am 24.09.2020 mit großer Mehrheit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ beschlossen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Zuvor hat bereits am 12.06.2019 eine erste Bürgerversammlung stattgefunden. Im Zuge der weiteren Planungen wurde nun das städtebauliche Konzept geringfügig verändert und der Entwurf des Bebauungsplans Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ erarbeitet.
Auch 2022 kein Neujahrsempfang der Stadt Bergkamen: „Die Gesundheit ist wichtiger“
Im Januar 2022 wird es keinen städtischen Neujahrsempfang geben. Das hat Bürgermeister Bernd Schäfer jetzt einvernehmlich mit dem Verwaltungsvorstand entschieden. „Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie ist der Schutz der Gesundheit wichtiger denn je“, begründete Schäfer die Entscheidung. Deshalb komme es der Stadt Bergkamen jetzt ganz besonders darauf an, ein Signal für ein verantwortungsvolles Miteinander zu senden. Und dazu gehöre es auch, Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen kritisch zu hinterfragen – insbesondere wenn diese üblicherweise in Innenräumen mit erhöhter Ansteckungsgefahr stattfinden.
„Es ist uns nicht leicht gefallen die Planungen einzustellen. Zumal aufgrund der Pandemie bereits im Vorjahr kein Neujahrsempfang stattfinden konnte“, sagt der Verwaltungschef. Für ihn habe der Schutz der Gesundheit jedoch allerhöchste Priorität: „Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger schließlich völlig zu Recht von uns.“ Als Repräsentanten des Staates seien gerade Städte aufgefordert, in schwierigen Zeiten verantwortungsbewusst zu handeln und unnötige Risiken zu vermeiden.
Vor dem Hintergrund täglich neuer Höchstwerte bei der Zahl neuer Corona-Infektionen empfiehlt auch das Robert-Koch-Institut, soziale Kontakte wieder zu reduzieren – zum Beispiel durch den Besuch von weniger Veranstaltungen oder durch die Beschränkung von Kontakten auf denselben Personenkreis. Ausschlagend dafür ist unter anderem, dass selbst doppelt Geimpfte nicht zu hundert Prozent vor einer Infektion geschützt sind. Zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen oder eines beeinträchtigten Immunsystems.
Coronalage verschärft sich: Nur mit 3G ins Rathaus
Aufgrund der sich verschärfenden Corona-Lage gilt von nun an auch in den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bergkamen ein kontrollierter Zugang. Ab Montag, 29. November 2021, gilt für den Zutritt ins Rathaus und die weiteren städtischen Dienststellen die 3G-Regel. Der Nachweis eines negativen Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für kulturelle Angebote und damit auch für den Besuch der Stadtbücherei gilt weiterhin die 2G-Regel.
Die Kontrolle erfolgt unmittelbar bei Zugang des Rathauses. Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen bei der Verwaltung zu erledigen haben, werden aufgerufen, nach Möglichkeit Kontakt per E-Mail bzw. per Telefon aufzunehmen. Die jeweiligen Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten für alle Anliegen, die im Rathaus erlegt werden können, sind auf www.bergkamen.de hinterlegt.
Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz. „Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und des Leistungsangebotes für Bürgerinnen und Bürger ist es zwingend erforderlich, diese Regelung auf die Besucherinnen und Besucher auszuweiten.“ begründet Bürgermeister Bernd Schäfer die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes.
CDU fordert Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Kreises Unna will insbesondere nach den Starkregenereignissen im Sommer nicht allein den Fokus auf den Klimaschutz richten, sondern auch die notwendigen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung angehen. Deshalb soll der Kreistag den Landrat beauftragen ein Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen.
„Es gibt eine Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums, die genau auf das Thema Klimafolgenanpassung abzielt und die wir als Kreis Unna nutzen sollten“, erläutert Carl Schulz-Gahmen, Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion im Ausschuss für Natur, Umwelt und Klimaschutz.
Darüber hinaus wird der Landrat beauftragt, auf die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuzugehen, um zu erörtern, inwieweit ein gemeinschaftliches Vorgehen sinnvoll ist und der Kreis im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit als Koordinator und zentraler Ansprechpartner für den Fördergeber fungieren kann, um Synergien zu erzielen.
Eine nachhaltige Anpassung an die klimatischen Veränderungen, beispielsweise Starkregen und Hitze, ist unabdingbar. Konkrete Maßnahmen müssen ergriffen werden. Beispiele für Maßnahmen zur Klimaresilienz sind die Anpassung der Entwässerungssysteme an Starkregenereignisse, eine klimagerechte Anpassung öffentlicher Gebäude und Infrastruktur sowie Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünungen zur Reduzierung von Wärmeinseln. „Wichtig ist uns, dass die Planungen koordiniert werden und nicht jeder ausschließlich auf seine Zuständigkeit guckt. Klimaanpassung kann nur gelingen, wenn alle über den eigenen Tellerrand hinausdenken“, so Schulz-Gahmen.
Das zu erarbeitende Konzept steht nicht in Konkurrenz zum Klimaschutzkonzept des Kreises Unna. „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind zwei Seiten einer Medaille. Die Starkregenereignisse im Sommer haben uns vor Augen geführt, dass wir an dieser Stelle mehr machen müssen“, verdeutlicht der Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Marco Morten Pufke. Der Schutz der Bevölkerung habe für die CDU oberste Priorität und sei Kernaufgabe des Staates.
Die CDU-Fraktion im Kreistag des Kreises Unna begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Einrichtung einer neuen Stelle für den Aufgabenbereich Gewässerschutz, -ausbau und -unterhaltung, welche die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zum Schutz vor Starkregenereignissen beinhaltet.
Evakuierung am Montag, 29.11. wegen Bombenfund mitten in der Gartensiedlung
Am Montag, 29. November, wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg im Bereich Gartensiedlung in Bergkamen-Mitte die Entschärfung eines Bombenblindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg durchführen. Die Arbeiten finden voraussichtlich in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr statt. Zeitliche Verschiebungen sind im Rahmen der Erdarbeiten jedoch möglich.
Um eine gefährdungsfreie Entschärfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu gewährleisten, werden während dieser Zeit alle Personen in einem Radius von 250 m um den Bombenfundort evakuiert.
Ab ca. 11.00 Uhr werden städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Wohneinheiten aufsuchen und die noch anwesenden Personen auffordern, den Evakuierungsbereich unmittelbar zu verlassen und sich hinter die Straßensperren von Polizei und Ordnungsbehörde zu begeben. Nach erfolgter Entschärfung werden die Absperrungen aufgehoben und die Entwarnung unter anderem über Antenne Unna und die Warn-App NINA bekanntgegeben.
Betroffene Bewohner wurden am 19.11.2021 per Handzettel über die Situation informiert und gebeten, sich auf ein Verlassen der Wohnung in dem genannten Zeitfenster vorzubereiten. Sie könnten Einkäufe, Spaziergänge oder andere Aktivitäten einplanen, um in dieser Zeit nicht anwesend zu sein. Für Personen, die nicht wissen, wo sie während der Evakuierung unterkommen können, stellt die Stadt Bergkamen im Treffpunkt an der Lessingstraße ein Ausweichquartier zur Verfügung. Diese Sammelstelle wird während der Evakuierung vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betreut.
Personen, die ihre Wohnung nicht aus eigener Kraft verlassen können oder aber Hilfe benötigen, um zur Sammelstelle zu gelangen, wurden gebeten, sich bereits im Vorfeld mit der Ordnungsbehörde der Stadt Bergkamen in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sind während der Dienstzeiten unter den Rufnummern 02307-965255 und 02307-965238 für sie erreichbar. Auch bei anderen Fragen zur anstehenden Evakuierung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behilflich.
Der Fundort liegt mitten in der Gartensiedlung, so dass folgende Straßen von den Sperrungen im 250 m Radius betroffen sind: August-Schmidt-Straße über die komplette Länge, Erzberger Str. 1, 2, 3 und 5, die komplette Gartensiedlung, die Fritz-Husemann-Straße von der Gartensiedlung bis Fluhme und die Straße „Zum Großen Holz“ von Nr. 38 – 48. Die Albert-Schweitzer-Str. kann im Kreuzungsbereich Fritz-Husemann-Straße nur nach links, die Straße „Zur Mergelkuhle“ nur nach rechts befahren werden.
Die Sperrungen werden durch die Polizei und Mitarbeiter der Stadt Bergkamen vorgenommen und ab ca. 11 Uhr eingerichtet. Solange die Sperrungen nicht eingerichtet sind, bleiben die Straßen befahrbar, nach der Entschärfung werden alle Straßen umgehend freigegeben.
Die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) wird die betroffenen Buslinien entsprechend umleiten.
Rathaus-Quartier“ erscheint wieder in weihnachtlichem Lichterglanz
Im Zeitraum vom 26.11. bis 27.12.2021 verbreitet die Stadtverwaltung weihnachtliche Stimmung in Bergkamens Mitte. Neben dem Rathaus werden u.a. der Ratstrakt, der Busbahnhof, die gegenüberliegende Sparkasse und das „Stadtfenster“ farblich in Szene gesetzt.
Mit dieser Aktion möchte die Stadtverwaltung Bergkamen trotz aller einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht nur auf die bevorstehende Advents- und Weihnachtszeit einstimmen, sondern auch Mut in der aktuellen Krise machen.
Allabendlich werden die Lichter über einen Zeitraum von vier Wochen eingeschaltet – zum Einsatz kommen ausschließlich stromsparende Beleuchtungskörper (LED). Weihnachtliche Grußbotschaften werden in vielen verschiedenen Landessprachen auf die Rathausfront projiziert.
Unterstützung erfährt die Stadtverwaltung auch von zwei unmittelbaren Nachbarn, nämlich von der „Sparkasse Bergkamen-Bönen“ und erstmals vom sog. „Stadtfenster“ der UKBS. Beide Gebäude erstrahlen in buntem Licht und fügen sich harmonisch in das Gesamtkunstwerk ein.
Auch in diesem Jahr ist die Verwandlung des Busbahnhofes in einen weihnachtlichen Adventskranz Höhepunkt der Illumination. Vier Spitzen auf dem Dach dienen als Adventskerzen, die fünfte Spitze in der Mitte formt durch den Einsatz von Lichterketten den Umriss eines Weihnachtsbaumes. An jedem Advents-Sonntag erstrahlt eine weitere „Kerze“ auf dem Dach. Aus der Vogelperspektive betrachtet könnte man annehmen, dass die Busse der VKU wie eine Spielzeugeisenbahn um den Kranz fahren.
Mit ein bisschen Vorstellungskraft wird auch die am Ratstrakt befindliche Seilscheibe lichttechnisch in eine „halbe Orangenscheibe“ umgewandelt, denn diese steckt ja bekanntlich auch als Trockenobst in dem einen oder anderen Adventskranz.
Die dem Busbahnhof zugewandte Rathausseite wird oberhalb des „Rathaus“ – Schriftzuges hochkant eine flächenfüllende Projektion mit Weihnachtswünschen erhalten. Besonders berücksichtigt wurden u.a. die Weihnachtsgrüße in den Landessprachen der Partnerstädte.
Auf der Rathauswestseite wird jedes einzelne Büro mit Scheinwerfern ausgestattet, welche im Verbund angesteuert und so mit den hinterleuchteten Fenstern bewegte Lichtmuster auf der Fassade kreieren können – hier lohnt ein Blick vom Platz der Partnerstädte! An den Dachkanten des Rathauses und des Ratstraktes werden Lichtbänder in Form von Lichterketten installiert, welche die architektonische Dachgeometrie des Hauses im Dunkeln nachzeichnen.
Weitere Lichtobjekte in Form von Sternen und Tannenbäumen befinden sich am Rathauseingang und ebenfalls am gegenüberliegenden Ratstrakt – die Glasdachverbindung beider Gebäude wird in einen blauen Schein getaucht.
Die umliegende Vegetation wird ebenfalls ausgeleuchtet und bildet einen flächigen und kontrastreichen äußeren Rahmen.
Umgesetzt wird die Illumination durch die Firma SmartLite aus Kamen, welche bislang u.a. auch im Rahmen von städtischen Großveranstaltungen wie Hafenfeste und Lichtermärkte für die Stadtverwaltung Bergkamen erfolgreich tätig war.
Tannenbaumaktion am Ratstrakt
Zur kommenden Weihnachtszeit einstimmen wird indes auch der am Ratstrakt platzierte und festlich beleuchtete Tannenbaum. Bei dem knapp 5 Meter hohen uns sehr üppigen Nadelbaum handelt es sich um eine Spende aus Bergkamen. Der Baum wurde durch den städtischen Baubetriebshof fachgerecht gefällt und am Rathausvorplatz aufgestellt.
Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab Mittwoch, 24. November
Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich
Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).
2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen
Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.
Ergänzung der 3G-Regelungen
Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.
Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.
Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen
Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.
Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen
Besonderem regionalen Infektionsgeschehen oder einer hohen Belastung der regionalen Krankenhäuser können die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.
FDP fordert mehr Geld für Spielplätze und zusätzliche Ladestationen für Elektroautos
Für die Bergkamener FDP-Fraktion stehen bei den diesjährigen Haushaltsberatungen die
Herausforderungen der Zukunft ganz oben auf der Agenda. Für die Fraktionsvorsitzende Angelika
Lohmann-Begander standen hierbei die Kinder im Vordergrund. Obwohl die Stadt Bergkamen
schon mehr Geld für die Ausstattung von Spielplätzen bereitstellt, fordert die FDP-Fraktion noch
einen Schritt mehr. So sollen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um gewisse
Spielgeräte auf Vorrat anzuschaffen, damit diese im Bedarfsfall umgehend ausgetauscht werden
können und man nicht auf die meist monatelange Lieferzeit angewiesen ist.
Ratsmitglied Sebastian Knuhr und der sachkundige Bürger Stefan Heßler legten ihr Augenmerk
darüber hinaus auf die Mobilitätswende. Sie forderten zum einen, den dringend notwendigen
Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur in Bergkamen, da es zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine
öffentliche Ladesäule im gesamten Stadtgebiet gibt und zum anderen, dass man auch vor Ort nicht
beim Thema Wasserstoff schläft. Insbesondere solle bei letzterem geprüft werden, ob auf einem
geeigneten Grundstück der Stadt eine Wasserstofftankstelle errichtet werden könnte.
Beides wurde durch entsprechende Anträge der FDP-Fraktion umgesetzt und steht bei der Sitzung
des Rates am Donnerstag zur Abstimmung.