BergAUF fordert mehr Räume für die Streetwork-Anlaufstelle Anstoß und mehr Geld für den Klimaschutz

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Mit acht Anträgen wird die Fraktion BergAUF am kommenden Donnerstag im Stadtrat in die Diskussion um den neuen Doppelhaushalt 2022/23 der Stadt Bergkamen gehen. Im Einzelnen fordert die Fraktion:

  • Erhöhung des Budgets der Bergkamener Gleichstellungsbeauftragten auf 25.000 Euro.
  • Einrichtung einer stadteigenen Kommunikationsplattform, z.B. über die Plattform ,,Urban Digital“, die von allen Einwohnern unentgeltlich und in vielfältiger Hinsicht genutzt werden kann.
  • Installation von Luftfilteranlagen in allen Räumen von Schulen und Kitas veranlasst und finanziert werden. (ca. 3.500 € pro Raum) Die Mittel sollen dazu auch weiterhin von der Landes- und Bundesregierung ein- bzw. nachgefordert werden.
  • Weiterer Räume (Anbau, Ausbau, Neubau) für Kinder und Jugendliche im Bereich der Streetwork-Anlaufstelle ,,Anstoß“ in Stadtmitte, um die Jahre bis zum Bau eines mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzepts geplanten Jugendzentrums zu überbrücken.
  • Die Verwaltung regt öffentlich die Bildung einer Elterninitiative zur Gründung eines Vereins an, der sich die Aufgabe stellt, mit Unterstützung der Verwaltung und des Rates einen Waldkindergartens einzurichten und zu belreiben.
  • Alle 100 Bushaltestellen, die der Baulast der Stadt obliegen, sind mit einer regensicheren Überdachung auszustatten. Die VKU wird aufgefordert, dies an den ihr obliegenden Haltestellen ebenfalls zu tun, sofern dies noch nicht geschehen ist. Wo dies möglich ist, sollen die Bedachungen mit Solar-Panels bestückt und der gewonnene Strom zur Beleuchtung verwendet werden.
  • Verdopplung des Etats für den Bereich Klimaschutz/Umweltschutz. Die zusätzlichen Mittel sollen dazu verwendet werden, die im Klimaschutzprogramm der Stadt Bergkamen angesprochenen vertikalen Windkraftanlagen auf den Weg zu bringen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei der Bundesregierung einzusetzen:
  1. Für die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft nach SGBII (Hartz lV)
  2. Für eine Altschuldenregelung, die ein Schulden- und Zinsmoratorium, also eine Niederschlagung von Schulden und Zinslasten für hoch verschuldete Gemeinden wie z.B. die Stadt Bergkamen ermöglicht.
  3. Für eine Gemeindefinanzierungsreform, die zum Ziel hat, die Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu stoppen und eine wirksame und verlässliche Besteuerung großer Unternehmen durch die Gemeinden zu ermöglichen. Dies ist bei der Gewerbesteuer nicht der Fall.