Zweite Runde des Jugendbeteiligungsprojekts im Stadtteil Oberaden

Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Bergkamen hat in den letzten Monaten und Wochen ein Beteiligungsprojekt für junge Menschen konzipiert.  In den Herbstferien startete die erste Runde des Projekts mit dem Escapespiel „Deine Vision“. Eine Woche lang wurde das städtische Jugendzentrum Yellowstone zum Haus der Sieben Rätsel. In verschiedenen Räumen warteten Aufgaben, Spiele und Rätsel, die nur als Team gelöst werden konnten. Bei allen Rätseln ging es neben dem Spaß um Visionen und Ideen für eine jugendliche Gestaltung des Stadtteils Oberaden.

Nun fällt der Startschuss für die zweite Runde des Projektes „Oberaden jugendlich gestalten“. Jugendliche aus Oberadener  Vereinen und Gruppen sind dazu aufgerufen, an einer Online-Befragung zu dem Thema teilzunehmen.

Konkret geht es in dem kompletten Projekt darum, Ideen für die Jugendarbeit in Oberaden zu entwickeln. Über diese Beteiligungsform sollen Bedarfe der Jugendlichen ermittelt  und Ideen zur Neugestaltung von Räumen, Plätzen und Formaten gesammelt werden.

Das Kinder- und Jugendbüro möchte Kindern und Jugendlichen frühzeitig die Möglichkeit eröffnen sich in Planungen einzubringen und Einfluss auf die Konzeptentwicklung der Jugendarbeit in Oberaden zu nehmen.

Die Online-Umfrage wird den Vereinen und Jugendgruppen über einen QR-Code ermöglicht. In der dritten Runde, die Anfang 2021 startet, können sich dann alle Kinder und Jugendlichen, die bis dahin noch nicht erreicht wurden, nochmal online beteiligen. Ein Beteiligungsformat für ein jugendfreundliches Oberaden wird dann vom städtischen Kinder- und Jugendbüro auf der eigenen Facebook-Seite freigeschaltet.

Die Ergebnisse aus allen Runden sollen im 1. Halbjahr 2021 von den jugendlichen Ideengebern und Visionären auf einer Konferenz vorgestellt und diskutiert werden.

Das Kinder-und Jugendbüro hofft jetzt auf eine rege Teilnahme bei der Online-Befragung, um so, auch in Corona-Zeiten, viele Visionen für ein jugendliches Oberaden zu bekommen.




Neues Online-Angebot der Stadtbibliothek mit Unterstützung der Sparkasse und des Förderkreises

Online-Pressekonferenz zur Spendenübergabe. Großes Bild: der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Bergkamen-Bönen,Tobias Laaß, die kleinen Bilder von links: Bürgermeister Bernd Schäfer, die Vorsitzende des Fördervereins der Stadtbibliothek Christine Willingmann und Marketingleiter Michael Krause.

Mit finanzieller Unterstützung der Sparkasse Bergkamen-Bönen und dem Förderkreis der Stadtbibliothek Bergkamen e.V. kann die Stadtbibliothek Bergkamen neuerdings ein besonders Angebot machen: Zahlreiche kostenpflichtige Datenbanken konnten nun lizensiert werden und stehen ab sofort allen Kunden, die einen Bibliotheksausweis besitzen, kostenfrei zur Verfügung. Die Online-Angebote (http://bibliothek.bergkamen.de) bieten mit den Bereichen Lernen, Wissen und Unterhaltung ein breites Spektrum an Auswahl. Auf der Homepage der Stadtbibliothek finden sich zudem umfangreiche Informationen zu diesen Datenbanken – einschließlich entsprechenden Hilfetexten, Videoanleitungen und den notwendigen Links zu den Angeboten.

„Wir schaffen somit ein sehr gutes Angebot für die Nutzung der Stadtbibliothek auch während der Corona-bedingten Schließung von zu Hause oder unterwegs. Zudem erhoffen wir, dass sich die neuen Möglichkeiten auch in den Bergkamener Schulen etablieren,“ so Bürgermeister Bernd Schäfer.

In einer Online-Pressekonferenz am 18.12.2020 übergab der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Bergkamen-Bönen, Tobias Laaß, im Beisein des Bürgermeisters Bernd Schäfer die Spende in Höhe von 13.285,00 € virtuell an den Förderverein der Stadtbibliothek und drückte seine Freude darüber aus, dass die Sparkasse die Digitalisierung der Stadtbibliothek unterstützen konnte, um somit die digitale Form der Wissensvermittlung, die gerade in diesen Corona-bedingten Zeiten von großer Wichtigkeit ist, zu ermöglichen.

„Die Stadtbibliothek erreicht mit ihrem aktuellen Angebot viele Bergkamenerinnen und Bergkamener. Und insbesondere die Corona-Pandemie hat uns klar vor Augen geführt, wie wichtig digitale Angebote sind. Wir fördern sie in diesem Jahr sehr gerne“ sagt Tobias Laaß von der Sparkasse Bergkamen-Bönen.

Neben dem schon lange vorhandenen Angebot der Onleihe24 und der Digitalen Bibliothek (DigiBib) bietet die Stadtbibliothek (http://bibliothek.bergkamen.de) nun Online-Angebote für die Bereiche Lernen (z.B. DUDEN Basiswissen Schule, Brockhaus Schülertraining, eLearning über die Onleihe24), Wissen (Britannica, Brockhaus Lexikon, DUDEN Wörterbücher, Munzinger-Archive zu Personen, Länder und Chronik) und Unterhaltung (filmfriend, freegalmusic (ab dem 01.01.2021), pressreader) an.

Auf der Homepage der Stadtbibliothek finden sich umfangreiche Informationen zu diesen Datenbanken – einschließlich entsprechenden Hilfetexten, Videoanleitungen und den notwendigen Links zu den Angeboten.

Somit kann die Stadtbibliothek auch während der Corona-bedingten Schließung ein sehr gutes Angebot für die Nutzung von zu Hause oder unterwegs machen.

Perspektivisch wird die Stadtbibliothek dieses Online-Angebot im ersten Quartal 2021 umfangreich bewerben und versuchen über den Online-Weg auch gerade in Bergkamener Schulen zu etablieren. Erste Gespräche mit dem Schulverwaltungsgespräch sind erfolgt. Die Konzepte werden erarbeitet.

Schon einmal ein kurzer Hinweis:

Die Stadtbibliothek plant in der nächsten Woche angesichts der Schließung wieder einen kostenlosen Online-Bibliotheksauweis mit dem der Zugang zu diesen Angeboten ermöglicht wird. Über den Ablauf wird die Stadtbibliothek nächste Woche über die Homepage und die Presse informieren.

Infos zu den einzelnen Online-Angeboten:

Onleihe24 (besteht bereits)

Rund um die Uhr digitale Medien ausleihen: die Stadtbibliothek Bergkamen bietet dies über die Onleihe24 an. Hier stehen zahlreiche digitale Bücher (eBooks), Hörbücher (aAudio), Zeitungen (ePaper) und Zeitschriften (eMagazine) zur Verfügung aber auch eLearning-Kurse zu den Themen Bildbearbeitung, Fotografie, Web, 3D, Animation, CAD, Video, Audio, Programmierung und Business sowie  Online-Sprachkurse für Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Deutsch.

Erstnutzern wird empfohlen, die Hilfeleiste und das Userforum (oben links im Hamburger Menü) auf der Onleihe24 Seite zu nutzen. Dort finden sich neben Antworten auf häufig gestellte Fragen, auch Tipps und Tricks sowie eine Vielzahl von Links zu Hilfs-Videos.
Bei technischen Fragen kann auch das Kontaktformular genutzt werden.

Die Nutzung der Medien ist zeitlich begrenzt; dabei ist eine Rückgabe nicht notwendig, da die Medien nach Ablauf der Leihfrist automatisch nicht mehr nutzbar sind. Mahngebühren können so nicht entstehen. Eine vorzeitige Rückgabe ist möglich. Ein Verlängern der Leihfrist ist leider nicht möglich. Die Anzahl der gleichzeitig ausgeliehenen Medien ist auf 10 begrenzt.

Leihfristen
eBook:  21 Tage
eAudio: 21 Tage
eVideo: 21 Tage
ePaper: 2-24 Std.

Britannica

Die Britannica Library ist ein englischsprachiges Onlineportal mit geprüften, zuverlässigen und zitierfähigen Informationen aus allen Wissensgebieten in über 150.000 Artikeln für Wissen, Lernen und Bildung.

Brockhaus

Die Brockhaus Enzyklopädie liefert verlässliche Antworten – verständlich, multimedial, strukturiert. Alle Informationen sind zitierfähig und bestens zur Vorbereitung von Referaten, Präsentationen und wissenschaftlichen Arbeiten geeignet. Greifen Sie von überall über Browser oder Brockhaus App auf die Inhalte zu. Die Brockhaus Enzyklopädie gibt es in Versionen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Zusätzlich wird der Online-Kurs „Sicher im Web für Jugendliche angeboten, durch den gelernt werden soll, wie man mit Fake News umgeht und erkennt ob eine Webseite vertrauenswürdig ist. Brockhaus ist als mobile App und als Website verfügbar.

Brockhaus Schülertraining

Das Brockhaus Schülertraining ist ein eLearning-Angebot des Brockhaus-Verlages und kann kostenlos mit den Benutzerausweis-Zugangsdaten der Stadtbibliothek genutzt werden. Das Angebot umfasst die Schulfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Latein und Französisch für die Klassen 5-10.

Digitale Bibliothek (DigiBib) (besteht bereits)

Literatur für Schule, Studium und Beruf suchen? Sie wollen sich aber weder durch den Dschungel der Treffer von Google kämpfen noch in zahlreichen Datenbanken immer erneut die gleiche Anfrage stellen? Dann ist die Digitale Bibliothek (DigiBib) Ihr Weg zur relevanten Literatur – Sie suchen gleichzeitig in unterschiedlichen Quellen.

DUDEN Sprachwissen

Die Standardwerke von Duden beantworten kurz und prägnant alle Fragen rund um Sprache und zu ausgewählten Spezialthemen wie Wirtschaft, Recht und Medizin.

Das Duden-Paket enthält derzeit folgende 18 Titel: Die deutsche Rechtschreibung, Das Synonymwörterbuch, Das Herkunftswörterbuch, Das Stilwörterbuch, Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Deutsches Universalwörterbuch, Wörterbuch medizinischer Fachbegriffe, Recht A-Z, Das große Fremdwörterbuch, Wirtschaft von A bis Z, Lexikon der Vornamen, Wörterbuch der Abkürzungen, Familiennamen, Das große Wörterbuch der Zitate und Redewendungen, Geographische Namen in Deutschland, Das neue Wörterbuch der Szenesprachen, Wörterbuch der New Economy.

DUDEN Basiswissen Schule

Das DUDEN Basiswissen Schule bietet ein umfangreiches Paket an Medien zu den verschiedenen Unterrichtsfächern von der Klasse 5 bis in die Oberstufe. Die behandelten Fächer sind Deutsch, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Englisch, Geschichte, Politik/Wirtschaft, Geographie, Kunst, Musik und Astronomie.

Filmfriend

Der alternative Filmkatalog von filmfriend reicht vom deutschen Film über erfolgreiche internationale Arthouse-Kinotitel, TV- und Kinodokumentationen, Mainstream-Titel, Kinderfilme und -serien sowie Serien für Erwachsene und umfasst zur Zeit über 2.500 Videos. Bei der Anmeldung mit einem gültigen Bibliotheksausweis wird selbstverständlich die Altersfreigabe überprüft. Filmfriend ist als mobile App und als Website verfügbar.

Freegal music

Freegal® Music erlaubt Ihnen Streaming und Downloads von über 15 Millionen Songs, Musikvideos und Hörbüchern aus über 200 Genres von mehr als 40.000 Musiklabels weltweit. Alles von klassischer Musik bis Hip Hop, einschließlich Pop, Rock, Kinderlieber, Comedy, Country, Jazz, Soundtracks und vieles mehr ist dabei. Freegal® Music ist als mobile App und als Website verfügbar.

Munzinger

Munzinger online bietet Informationen zu Personen, Ländern und Geschichte. Durch laufende redaktionelle Bearbeitung sind die Daten verlässlich und eine sichere Quelle für Schule, Beruf und Alltag.

Pressreader

PressReader.com bietet einen Zugang zu mehr als 7000 Zeitungen, Magazinen und Zeitschriften aus aller Welt – in der Stadtbibliothek, von zu Hause aus und auch unterwegs. Mit PressReader.com können tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften aus 100 Ländern in über 60 Sprachen – häufig noch vor Erscheinen der Print-Ausgabe – online gelesen werden. Das Archiv reicht bis zu 90 Tage zurück, neue Titel werden automatisch freigeschaltet. pressreader ist als mobile App und als Website verfügbar

 




„Entscheidender Durchbruch“: Bergkamen und Lünen freuen sich über Förderung für IGA-Radweg

Der IGA-Radweg – in der Grafik als gepunktete pinkfarbene Linie – soll Lünen und Bergka-men verbinden. Sieben Millionen Euro Förderung erhalten die beiden Kommunen für die Rea-lisierung. | Grafik: Stadt Bergkamen/Stadt Lünen

Etwa sieben Millionen Euro Fördermittel erhalten Bergkamen und Lünen für den Bau des IGA-Radwegs. Die beiden Städte sind gemeinsame Träger eines „Zukunftsgartens“, also eines Standortes der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027). Zur IGA sollen sie über den 22 Kilometer langen, kreuzungsfreien IGA-Radweg miteinander verbunden werden.

Für diesen Radweg haben die beiden Städte einen gemeinsamen Förderantrag beim Bundesumweltministerium gestellt und nun die Zusage erhalten. Für Anfang 2021 ist die offizielle Übergabe des Förderbescheids durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze geplant, ein Zeitpunkt dafür steht allerdings noch nicht fest.

Der Radweg wird am Lüner Hauptbahnhof beginnen und über die Fläche der ehemaligen Zeche Victoria I/II verlaufen. Entlang des Schwansbeller Weges geht es dann zum Datteln-Hamm-Kanal und von dort in Richtung Bergkamen, entlang der Wasserstadt Aden bis hin zur Marina Rünthe. Bei der Planung werden sowohl die Anschlüsse an den zukünftigen Radschnellweg RS 1 in Bergkamen-Rünthe als auch die Verbindungen zum Bahnhof Preußen, zur Lüner Innenstadt und in die angrenzenden Stadtteile beider Städte berücksichtigt. „Der IGA-Radweg ist ein wichtiger Baustein zum klimaschutzorientierten Mobilitätskonzept unseres IGA-Zukunftsgartens“, so der Erste Beigeordnete der Stadt Bergkamen, Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters. „Er ist Beispiel für eine nachhaltige IGA-Investition, da er auch nach dem Ende der IGA die Verbindung zwischen Bergkamen und Lünen für die Radfahrer dauerhaft verbessert.“

Der Großteil der Fördersumme (5,8 Millionen Euro) entfällt auf die Stadt Lünen. Das liegt vor allem am hohen Aufwand für zwei neu zu errichtende Brücken: Eine über die Lippe und eine weitere über die Kamener Straße.

Lünens Technischer Beigeordneter Arnold Reeker sagt zur Bedeutung des Projekts und der jetzt zugesagten Förderung: „Mit diesem Zuwendungsbescheid haben wir die Finanzierung für das Rückgrat des Zukunftsgartens Bergkamen/Lünen gesichert. Diese Förderung ist deshalb ein entscheidender Durchbruch auf dem Weg zur Realisierung der IGA in Lünen und Bergkamen.“

Der zukünftige IGA-Radweg wird überwiegend auf vorhandenen Wegen verlaufen, die mit Hilfe der Fördergelder ausgebaut, asphaltiert und beleuchtet werden. Der Bau des Radweges ist aus Sicht der beiden Kommunen Lünen und Bergkamen ein bedeutender Beitrag zur klimafreundlichen Lenkung der lokalen und regionalen Besucherströme während des Großereignisses IGA. Zielgruppen für die Nutzung des Radwegs sind darüber hinaus beispielsweise auch Berufspendlerinnen und -pendler zum Chemiepark in Bergkamen oder die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Wasserstadt Aden, die mit dem Radweg eine zusätzliche Anbindung an den Hauptbahnhof Lünen und den Preußenbahnhof erhalten. Die beiden Städte setzen damit gezielt auf klimafreundliche Mobilität, die auch nachhaltig wirkt.

Die Nachricht über die Förderzusage wurde am Mittwoch (16. Dezember) auch in den Sitzungen von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IGA gGmbH, die die Trägergesellschaft für die Gartenausstellung ist, mit großer Freude aufgenommen. Dazu Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr und IGA-Aufsichtsratsvorsitzende: „Der Radweg ist Brückenschlag zwischen den Städten Lünen und Bergkamen als gemeinsame Ausrichter des Zukunftsstandortes der IGA Metropole Ruhr 2027. Zugleich wird damit im Ruhrgebiet wieder ein Stück mehr umwelt- und klimaschützende Mobilität geschaffen. Mit all diesen IGA-Projekten machen wir uns auf den Weg, grünste Industrie-Metropole der Welt zu werden.“

Nach dem Erhalt des Förderbescheids können die Verwaltungen beider Städte in die Detailplanungen für den IGA-Radweg einsteigen. Erste Abschnitte könnten dann voraussichtlich im Jahr 2022 gebaut werden.

 




Coronavirus: Inzidenzwert sieben Tage über 200 im Kreis Unna – aber keine weiteren Maßnahmen

Der Kreis Unna hat in den vergangenen 7 Tagen den Inzidenz-Grenzwert von 200 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Daraufhin wurde umgehend das vom Land geforderte Verfahren eingeleitet, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Möglich wären zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren. Das Ergebnis der Abstimmung ist, dass aufgrund der ab heute geltenden strengeren Regelungen keine weiteren Maßnahmen mehr verhängt werden müssen. Ein Grund ist sicherlich der Rückgang des Inzidenzwerts auf 174,2 (minus 26,6).

Landrat Mario Löhr hat das Thema in die Bürgermeisterrunde getragen: „Auch im Kreise der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Unna wird kein Anlass dafür gesehen, die Maßnahmen weiter zu verschärfen. Die Infektionszahlen zu senken, wird aber nur funktionieren, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Unna auch an die ab heute geltenden Maßnahmen halten. Die Lage bleibt ernst, die Zahlen sind viel zu hoch. Nur wenn alle umsetzen, was jetzt gilt, können wir auf niedrigere Infektionszahlen im Frühjahr hoffen.“

Weitere sechs Todesfälle

Es gibt sechs weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind aus Lünen ein Mann im Alter von 83 Jahren am 14. Dezember, ein Mann im Alter von 95 Jahren am 14. Dezember sowie eine Frau im Alter von 75 Jahren am 13. Dezember. Verstorben ist zudem ein Mann aus Unna im Alter von 65 Jahren am 16. Dezember, ein Mann aus Kamen im Alter von 86 Jahren am 15. Dezember sowie eine Frau aus Schwerte im Alter von 76 Jahren am 15. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 161 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Heute sind 141 neue Fälle gemeldet worden, in Bergkamen 10. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 8.332 Fälle gemeldet worden, 1156 in Bergkamen. 28 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, in Bergkamen fünf. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.752, in Bergkamen auf 207. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht.




Technische Umstellung am Freitag: Kreisverwaltung telefonisch nicht erreichbar

Kreis Unna. Am Freitag, 18. Dezember ist die Kreisverwaltung ab 13 Uhr für voraussichtlich bis zu vier Stunden telefonisch nicht erreichbar. Der Grund: Eine technische Umstellung der Telefonanlage. Alle eingehenden Anrufe können dann bis in den Nachmittag hinein nicht angenommen werden. Das betrifft die allgemeine Rufnummer 0 23 03 / 27 – 0 inklusive aller Durchwahlen.

Die Corona-Hotline ist davon ausgenommen – sie läuft über ein anderes System. Wer ein allgemeines Anliegen hat, kann eine E-Mail an die allgemeine E-Mail-Adresse post@kreis-unna.de schreiben. Für spezielle Anliegen können die Sachbearbeiter über E-Mail-Adresse direkt angeschrieben werden. PK | PKU




Müllabfuhr wird vorgezogen: Montagsbezirke bereits am Samstag  

Da auch in diesem Jahr die Weihnachtsfeiertage auf Werktage fallen, verschieben sich die Abfuhrtage für Biomüll, Papier und Wertstofftonne in allen Bezirken der Stadt.

Die Abfuhr der Montagsbezirke findet bereits am Samstag,  19. Dezember statt. Die restlichen Bezirke werden alle einen Tag früher als üblich gefahren.

 

Im Einzelnen erfolgt die Abfuhr an folgenden Tagen:

Wochentag Bioabfall Papier Wertstoffe
Samstag,     19.12.20 Bezirk A Bezirk 2 Bezirk 1
Montag,       21.12.20 Bezirk B Bezirk 4 Bezirk 2
Dienstag,     22.12.20 Bezirk C Bezirk 6 Bezirk 3 + Container A
Mittwoch,   23.12.20 Bezirk D Bezirk 8 Bezirk 4
Donnerstag, 24.12.20   Bezirk 10 Bezirk 5

Die Betriebsleitung des EBB bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, diese Verschiebung der Abfuhrtage zu beachten.

Der EBB wünscht allen Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern eine Frohe Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2021!




Bergkamener Wochenmarkt während des Lockdowns

Die ab Mittwoch, 16. Dezember, geltenden Lockdown-Regelungen haben auch Einfluss auf den Bergkamener Donnerstagsmarkt.

Auf diesem sind ab dem kommenden Donnerstag zunächst bis einschließlich der ersten Januarwoche nur noch Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs (bspw. Drogerieartikel) zugelassen.

Nicht zulässig ist dagegen der Verkauf anderer Artikel wie z. B. Kleidung und Textilien.




Oliver Kaczmarek: „Gesundheitsämter sind eine zentrale Säule der Gesundheitsversorgung“

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist unverzichtbar bei der Bekämpfung der Pandemie. Mit den Gesundheitsämtern haben die Menschen einen Ansprechpartner in der Krise und darüber hinaus. Denn das Gesundheitsamt ist auch für Aufklärung und Prophylaxe zuständig. Deshalb will die SPD den ÖGD dauerhaft stärken. „Die Gesundheitsämter müssen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Für uns ist der ÖGD Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Mitarbeiter*Innen in den Gesundheitsämtern arbeiteten am Limit und darüber hinaus und verdienten dafür größte Unterstützung. Kaczmarek: „Als Bund haben wir bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Wir stellen uns hier eine Rahmenkompetenz vor, um dem Flickenteppich an Regelungen entgegenzuwirken und auch finanzielle Unterstützung für den ÖGD zu ermöglichen.“

Von den Gesundheitsämtern selbst würden klarere Ansprechpartner gefordert, erklärt der SPD-Politiker weiter. Daher könne sich die SPD auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen. Wie genau dies aussehen soll, wolle die Partei durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens prüfen lassen. „Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, den ÖGD zu stärken, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“, so Kaczmarek.




Betriebsferien ausgeweitet: Kreis Unna fährt runter

Der Kreis Unna reagiert auf den verordneten bundesweiten Lockdown und weitet seine Betriebsferien aus. „Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass das öffentliche Leben soweit es geht heruntergefahren wird, damit die Corona-Infektionszahlen möglichst schnell wieder sinken“, unterstreicht Landrat Mario Löhr.

Von Montag, 21. Dezember 2020 bis einschließlich Sonntag, 3. Januar 2021 bleiben die Türen der Kreishäuser in Unna und Lünen und alle anderen Nebenstellen geschlossen. Terminbuchungen sind für diese Tage ausgesetzt. Wer bereits Termine für diese Tage vereinbart hatte – beispielsweise bei der Ausländerbehörde – wird darüber informiert, dass diese verschoben werden müssen.

Ursprünglich war geplant, dass die Betriebsferien erst mit dem 24. Dezember beginnen. Auch für die zusätzlichen Tage setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Überstunden aus den vergangenen Wochen und Monaten ein oder nehmen Urlaub.

Ausnahmen unter anderem im Gesundheitsamt
Von der Regelung ausgenommen sind unter anderem Rettungsleitstelle und Kreispolizei, der Kreisbauhof und Mitarbeiter mit Rufbereitschaft. Notdienst-Erreichbarkeiten von Dienststellen des Kreises sind – wie auch an normalen Wochenenden oder Feiertagen – über die Rettungsleitstelle oder die Polizeidienststellen sichergestellt.

Und natürlich werden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt an der Bekämpfung der Corona-Pandemie arbeiten. Die habe, so Landrat Mario Löhr, weiter allerhöchste Priorität. „Die Erfassung und Nachverfolgung läuft auch in dieser Zeit unter Hochdruck weiter. Dafür bin ich allen, die in diese Aufgabe eingebunden sind, sehr dankbar“, so der Landrat weiter.

Infos zu Öffnungszeiten
Der letzte Öffnungstag ist Freitag, 18. Dezember. Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist Montag, 4. Januar 2021. Mehr Informationen zu den Öffnungszeiten finden sich unter www.kreis-unna.de. PK | PKU




Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.



Land kündigt Lockdown an: Ab Montag ab Klasse 8 nur noch Unterricht auf Distanz

Das Land NRW kündigt an, auf das erneut explodierende Infektionsgeschehen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen reagieren zu wollen. Das gesellschaftliche Leben soll ab dem 14. Dezember bis zum 10. Januar so weit wie möglich heruntergefahren werden. Entschieden werden soll das auf einer möglichst kurzfristig anberaumten Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin. Mehr dazu beim Land NRW.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat heute bereits folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung veröffentlicht:

  • Der Betrieb von Kindertagesstätten soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
  • Eine Betreuungsgarantie gilt aber und es wird kein Betreuungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.
  • Das Ministerium appelliert an Eltern und Familien das Betreuungsangebot nur bei absoluter Notwendigkeit zu nutzen.

 Zur Meldung des Familienministeriums

Auch das NRW-Schulministerium hat Informationen zum Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Ab Montag, 14. Dezember gilt:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
  • Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Zum NRW-Schulministerium